Ortsfeste Schießstätte Erlaubnis für Betrieb beantragen
Wenn Sie eine ortsfeste Schießstätte betreiben möchten, dann benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie eine ortsfeste Anlage, die dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Waffenbehörde.
Keiner Erlaubnis bedürfen Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionshersteller, durch Waffen- oder Munitionssachverständige oder durch wissenschaftliche Einrichtungen geschossen wird.
Hinweise für Erfurt: Waffenrechtliche Genehmigungsverfahren
Erteilung, Versagung, Entzug von Erlaubnissen
- zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen sowie zum Führen von Schusswaffen
- zum Führen von Signalwaffen, Schreckschuss- und Reizstoffwaffen
- zum Salut- und Böllerschießen sowie zum Führen von Waffen zu diesem Zweck
- zum Betrieb von Schießstätten sowie Anzeigen zur Betriebsaufnahme und Überwachung
- Waffenhandelserlaubnis
Formulare vom Thüringer Formularservice des Thüringenportals:
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Landratsamt oder kreisfreie Stadt
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für den Ort der Schießstätte zuständige Waffenbehörde.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Waffen-, Jagd- und Fischereiangelegenheiten
Adresse
Besucheranschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Busbahnhof
Linie:- Bus: 52, 61, 155, 234/235
- Haltestelle: Hauptbahnhof
Linie:- Bus: 9, 51, 60
- Haltestelle: Hauptbahnhof
Linie:- Straßenbahn: 1, 3, 4, 5, 6
- Haltestelle: Anger
Linie:- Straßenbahn: 2
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:30 Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Freitag 09:00 - 12:30
Kontakt
Kontaktperson
Herr Meister (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-7808
E-Mail: buergeramt@erfurt.de
Herr Karran (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-7813
E-Mail: buergeramt@erfurt.de
Herr Weiße (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-7805
E-Mail: buergeramt@erfurt.de
Herr Westphal (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 0361 655-7818
E-Mail: buergeramt@erfurt.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Sachkundenachweis
- Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle
- ggf. Bedürfnisnachweis
- Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für aus dem Betrieb der Schießstätte resultierende Schädigungen in Höhe von mindestens 1.000.000,00 EUR - pauschal für Personen- und Sachschäden
- Nachweis über das Bestehen einer Unfallversicherung für aus dem Betrieb der Schießstätte resultierende Schädigungen von bei der Organisation des Schießbetriebs mitwirkenden Personen in Höhe von mindestens 10.000,00 EUR für den Todesfall und 100.000,00 Euro für den Invaliditätsfall
- ggf. erforderliche Genehmigungen oder Anordnungen nach bau- oder immissionsschutzrechtlichen Vorschriften
- Abnahme durch einen öffentlich bestellten Schießstandsachverständigen
Hinweise für Erfurt: Waffenrechtliche Genehmigungsverfahren
auf Anfrage
Voraussetzungen
Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller
- die erforderliche Zuverlässigkeit und
- persönliche Eignung besitzt und
- eine Versicherung gegen Haftpflicht sowie gegen Unfall bezogen auf den Betrieb der Schießstätte nachweist.
- Baurechtliche und immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung der Schießstätte
- Gutachten und Abnahme durch einen Schießstandsachverständigen
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Erlaubnis muss vor der Aufnahme der Nutzung beantragt werden.
Kosten
Die Gebührenhöhe teilt Ihnen die zuständige Waffenbehörde mit.
Hinweise für Erfurt: Waffenrechtliche Genehmigungsverfahren
Kosten entsprechend der Kostenverordnung zum Waffengesetz
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 01.12.2022
Stichwörter
Wettkampfschießen, Schießübungen, Verteidigungsschießen, Waffen, Schießstand, Betriebserlaubnis, Schießstätte, ortsfest