Rentenberatung - Erlaubnis
Für die Durchführung von Rentenberatungen ist eine Registrierung bei der zuständigen Behörde notwendig.
Beschreibung
Wenn Sie Rentenberatung auf folgenden Gebieten betreiben wollen, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde registrieren lassen:
- gesetzliche Renten- und Unfallversicherung,
- soziales Entschädigungsrecht,
- übriges Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrecht mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung.
Voraussetzungen:
Erforderlich ist ein Nachweis besonderer Sachkunde in den entsprechenden Rechtsgebieten.
Registriert werden können natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit.
Die Registrierung kann, wenn dies zum Schutz der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs erforderlich ist, von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden.
Die Rentenberatung ist ein Teilbereich der Rechtsberatung nach § 10 RDG (siehe Leistung Rechtsberatung – Erlaubnis).
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst - Rentenberatung - Erlaubnis
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Zuständige Stelle für die Registrierung als Erlaubnisinhaber nach Rechtsberatungsgesetz ist in Thüringen der Präsident des Landgerichts Erfurt.
Ansprechpartner
Landgericht Erfurt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 900432
99107 Erfurt
Kontakt
Telefon Festnetz: 0361 57353-3535(Zentrale Telefonvermittlung)
Fax: 0361 57353-3579
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen