Reisegewerbe VerlängerungOnline erledigen

    Reisegewerbekarte Verlängerung beantragen

    Für ein Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können eine befristete Reisegewerbekarte bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Schausteller, "fliegender Händler" oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
     
    Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist. Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte haben, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern.

    Online-Dienst

    Verlängerung der Reisegewerbekarte

    ID: L100038_212635008

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner ist das Gewerbeamt bei Ihrer Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Ilm-Kreis - Ordnungs- und Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritterstraße 14

    99310 Arnstadt

    Kontakt

    Fax: 03628 738-579

    Telefon Festnetz: 03628 738-550

    Telefon Festnetz: 03628 738-551

    E-Mail: oga@ilm-kreis.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 40 - Öffentliche Ordnung

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1165

    04581 Altenburg

    Hausanschrift

    Lindenaustraße 9

    04600 Altenburg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Lindenaustraße
      Linie:
      • Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Empfang Altenburg: Montag 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 12:00 und 13:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Im Landratsamt Altenburger Land gelten aktuell folgende Besucherregelungen: * Das Landratsamtshauptgebäude in der Altenburger Lindenaustraße 9 sowie alle Außenstellen in Altenburg und Schmölln dürfen nur mitvorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Bürgerinnen und Bürger, die ein persönliches Anliegen haben, können die Kreisverwaltung unter der Rufnummer03447 586-0 oder unter buergerservice@altenburgerland.de erreichen und einen individuellen Vor-Ort-Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Den Bürgern bekannte Sachbearbeiter in den Fachdiensten können auch direkt telefonisch kontaktiert werden. Gelbe Säcke erhalten Sie im Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft in der Jüdengasse 7 in Altenburg. Die Post- und Paketannahme ist über unsere Poststelle gewährleistet: Tel. 03447 586-182und -184.

    Kontakt

    Fax: 03447 586-106

    Telefon Festnetz: 03447 586-132

    E-Mail: ordnung.gewerbe@altenburgerland.de

    Kontaktperson

    • Herr Nikolas Sonntag (Fachdienstleiter)

      Telefon Festnetz: 03447 586-132

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung / Gewerbelegitimationskarte nach § 55b Gewerbeordnung

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Reisegewerbekarte
    • ggf. Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug
    • ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • ggf. Handwerkskarte
    • ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: ja
    • Onlineverfahren möglich: ja

    Voraussetzungen

    Sie müssen bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.

    Fristen

    Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 1 Woche.

    Kosten

    Gebühr gemäß Kostenordnung des zuständigen Landes/der zuständigen Behörde.

    Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft am 17.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schausteller, Reisegewerbekarte verlängern, Unterhaltende Tätigkeit, Handelsreisender, Anzeigepflicht, Haustürgeschäft, Handelsvertreter, Waren feilbieten, Reisegewerbekartenfreiheit, Reisegewerbekarte, Mobiler Standverkauf, Gewerbeanzeige, Reisegewerbe, Ohne Bestellung, Vertreter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English