Reisegewerbe Verlängerung

    Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen

    Für ein Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können eine befristete Reisegewerbekarte bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Schausteller, „fliegender Händler“ oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
     
    Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist. Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte haben, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern.

    Online-Dienst

    Verlängerung der Reisegewerbekarte (ThAVEL)

    ID: L100038_212635008

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2021 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 04.08.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner ist das Gewerbeamt bei Ihrer Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Rudolstadt - Fachdienst Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 7

    07407 Rudolstadt

    Behindertenparkplatz: Breitscheidstraße 133
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Markt
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Breitscheidstraße 133
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Markt, Ratsgasse und Töpfergasse
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerservice: Montag: 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 14:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Samstag 09:00 - 12:00 Uhr abweichende Öffnungszeiten des Standesamtes: Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr abweichende Öffnungszeiten der Wohngeldstelle (Außenstelle Breitscheidstraße 133) Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminabsprache) Donnerstag: 09:00 - 18:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminabsprache)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3672 486320

    Fax: +49 3672 486329

    E-Mail: buergerservice@rudolstadt.de

    De-Mail: stadt-rudolstadt@rudolstadt.de-mail.de

    Bankverbindung

    Stadt Rudolstadt

    Empfänger: Stadt Rudolstadt

    IBAN: DE48 8309 4454 0303 0130 31

    BIC: GENODEF1RUJ

    Bankinstitut: Volksbank Gera-Jena-Rudolstadt e.G.

    Version

    Technisch erstellt am 30.01.2008 (von: Beate Rothe)

    Technisch geändert am 27.11.2024 (von: Leistner, Susanne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Reisegewerbekarte
    • ggf. Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug
    • ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • ggf. Handwerkskarte
    • ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: ja
    • Onlineverfahren möglich: ja

    Voraussetzungen

    Sie müssen bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 1 Woche.

    Kosten

    Gebühr gemäß Kostenordnung des zuständigen Landes/der zuständigen Behörde.

    Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft am 17.11.2021

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)