• Molschleben (Landkreis Gotha, Thüringen)
Reisegewerbe Verlängerung

Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen

Für ein Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können eine befristete Reisegewerbekarte bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.

Beschreibung

Wenn Sie als Schausteller, „fliegender Händler“ oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
 
Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist. Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte haben, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern.

Online-Dienst

Verlängerung der Reisegewerbekarte

ID: L100038_212635008

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 17.11.2021

Technisch geändert am 04.08.2022

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Zuständigkeit

Ansprechpartner ist das Gewerbeamt bei Ihrer Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.

Ansprechpartner

Landratsamt Gotha - Gewerberecht

Adresse

Hausanschrift

18.-März-Straße 50

99867 Gotha

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten im Jugendamt, im Sozialamt, in der Kfz-Zulassungsbehörde und in der Bargeldkasse der Kreiskasse Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Kontakt

Telefon Festnetz: 03621 214-501

Fax: 03621 214-599(Fax.Nr. geändert)

E-Mail: Gewerbe@kreis-gth.de

Formulare

Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung / Gewerbelegitimationskarte nach § 55b Gewerbeordnung

Version

Technisch erstellt am 02.06.2008

Technisch geändert am 29.07.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Reisegewerbekarte
  • ggf. Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug
  • ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • ggf. Handwerkskarte
  • ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung

Formulare

  • Formulare: keine
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: ja
  • Onlineverfahren möglich: ja

Voraussetzungen

Sie müssen bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 1 Woche.

Kosten

Gebühr gemäß Kostenordnung des zuständigen Landes/der zuständigen Behörde.

Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft am 17.11.2021

Version

Technisch erstellt am 26.11.2009

Technisch geändert am 13.01.2025

Stichwörter

Reisegewerbekartenfreiheit, Waren feilbieten, Anzeigepflicht, Reisegewerbekarte verlängern, Handelsreisender, Gewerbeanzeige, Ohne Bestellung, Unterhaltende Tätigkeit, Haustürgeschäft, Vertreter, Schausteller, Mobiler Standverkauf, Reisegewerbe, Reisegewerbekarte, Handelsvertreter

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024