Reisegewerbe Verlängerung

    Reisegewerbekarte Verlängerung beantragen

    Für ein Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können eine befristete Reisegewerbekarte bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Schausteller, "fliegender Händler" oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
     
    Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist. Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte haben, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern.

    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte/Gewerbelegitimationskarte

    ID: L100038_212635085

    Beschreibung

    Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte/Gewerbelegitimationskarte

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner ist das Gewerbeamt bei Ihrer Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Eisenach - Fachdienst 32 / Fachgebiet 32.2 - Gewerbe, Straßenverkehr und allg. Ordnungsrecht

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 22

    99817 Eisenach

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr Mi. 09:00 - 12:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Unser Bürgerbüro hat zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet: Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mi. 07:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Sa. 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03691 670-800

    Fax: 03691 670-819

    E-Mail: ordnungsamt@eisenach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Reisegewerbekarte
    • ggf. Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug
    • ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • ggf. Handwerkskarte
    • ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: ja
    • Onlineverfahren möglich: ja

    Voraussetzungen

    Sie müssen bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.

    Fristen

    Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 1 Woche.

    Kosten

    Gebühr gemäß Kostenordnung des zuständigen Landes/der zuständigen Behörde.

    Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft am 17.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Reisegewerbekarte, Vertreter, Haustürgeschäft, Mobiler Standverkauf, Gewerbeanzeige, Schausteller, Reisegewerbe, Reisegewerbekartenfreiheit, Reisegewerbekarte verlängern, Ohne Bestellung, Handelsvertreter, Anzeigepflicht, Handelsreisender, Waren feilbieten, Unterhaltende Tätigkeit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de