Reisegewerbe Verlängerung

    Reisegewerbekarte Verlängerung beantragen

    Für ein Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können eine befristete Reisegewerbekarte bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Schausteller, "fliegender Händler" oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
     
    Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist. Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte haben, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern.

    Hinweise für Erfurt: Erlaubnisverfahren nach § 55 Gewerbeordnung - Reisegewerbekarte

    Wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder eine solche zu haben

    • Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
    • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

    Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:

    • persönliche Vorsprache, per Fax, Postweg, E-Mail (PDF muss unterschrieben sein), auch per Vollmacht möglich
    • persönliche Aushändigung

    Online-Dienst

    Verlängerung der Reisegewerbekarte

    ID: L100038_212635008

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner ist das Gewerbeamt bei Ihrer Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Wagner-Straße 1

    99084 Erfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hauptbahnhof
      Linie:
      • Straßenbahn: 1, 3, 4, 5, 6
    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: 52, 61, 155, 234/235
    • Haltestelle: Hauptbahnhof
      Linie:
      • Bus: 9, 51, 60
    • Haltestelle: Anger
      Linie:
      • Straßenbahn: 2

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:30 Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Freitag 09:00 - 12:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 655-7810

    Fax: 0361 655-7809

    E-Mail: gewerbe-aufsichtsangelegenheiten@erfurt.de

    Kontaktperson

    • Frau Franke (Sachgebietsleiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-7810

      E-Mail: gewerbe-aufsichtsangelegenheiten@erfurt.de

    • Frau Sienel (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-7807

    • Frau Schilling (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-7804

    • Frau Schenk (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-7821

    • Frau Kallenbach (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-7816

    • Frau Lange-Dittmar (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-7811

    • Frau Trüpschuch (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-7824

    • Frau Schuchardt (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 0361 655-7814

    • Frau Ködteritzsch (Sachbearbeiter/in)

      Telefon Festnetz: 0361 655-7831

      E-Mail: buergeramt@erfurt.de

    Internet

    Formulare

    Gewerbe: Antrag auf Erteilung Erweiterung und/oder Verlängerung einer Reisegewerbekarte

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Reisegewerbekarte
    • ggf. Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug
    • ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • ggf. Handwerkskarte
    • ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung

    Hinweise für Erfurt: Erlaubnisverfahren nach § 55 Gewerbeordnung - Reisegewerbekarte

    • vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Abt. Bürgerservice oder zuständige Meldebehörde)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten, örtlich zuständige Gewerbebehörde)
    • Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes in Steuersachen
    • Bescheinigung gemäß Infektionsschutzgesetz (bei Handel mit unverpackten Lebensmitteln (Amt für Soziales und Gesundheit)
    • Nachweis Abschluss Haftpflichtversicherung (bei Schaustellern)
    • Vorlage Registerauszug bei Unternehmen mit Eintragungspflicht in das Handelsregister (Amtsgericht)

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: ja
    • Onlineverfahren möglich: ja

    Voraussetzungen

    Sie müssen bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.

    Fristen

    Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 1 Woche.

    Kosten

    Gebühr gemäß Kostenordnung des zuständigen Landes/der zuständigen Behörde.

    Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.

    Hinweise für Erfurt: Erlaubnisverfahren nach § 55 Gewerbeordnung - Reisegewerbekarte

    50,00 bis 400,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erfurt: Erlaubnisverfahren nach § 55 Gewerbeordnung - Reisegewerbekarte

    • Fax: 0361 655-7777 oder
    • E-Mail: buergeramt@erfurt.de

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft am 17.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schausteller, Reisegewerbekarte verlängern, Unterhaltende Tätigkeit, Handelsreisender, Anzeigepflicht, Haustürgeschäft, Handelsvertreter, Waren feilbieten, Reisegewerbekartenfreiheit, Reisegewerbekarte, Mobiler Standverkauf, Gewerbeanzeige, Reisegewerbe, Ohne Bestellung, Vertreter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English