Reisegewerbe Erlaubnis nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten

    Reisegewerbekarte Änderung oder Ergänzung beantragen

    Für ein Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder erweitern.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Schausteller, "fliegender Händler" oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
     
    Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder ergänzen .

    Online-Dienste

    Änderung oder Ergänzung der Reisegewerbekarte

    ID: L100038_212635009

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Universelles Onlineverfahren

    ID: L100038_214397967

    Beschreibung

    Für ein Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder erweitern.

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner ist das Gewerbeamt bei Ihrer Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Neustadt an der Orla - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    07806 Neustadt an der Orla

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036481 85-0

    Fax: 036481 85-2398

    E-Mail: meldeamt@neustadtanderorla.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung / Gewerbelegitimationskarte nach § 55b Gewerbeordnung

    Stichwörter

    Ordnungsamt

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Reisegewerbekarte
    • ggf. Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug
    • ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • ggf. Handwerkskarte
    • ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja

    Voraussetzungen

    Sie müssen bereits im Besitz eine Reisegewerbekarte sein.

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen)

    Verfahrensablauf

    Die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen Ihrer Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 - 3 Wochen, wenn alle Unterlagen vollständig sind.

    Kosten

    Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft am 17.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Anzeigepflicht, Gewerbeanzeige, Mobiler Standverkauf, Reisegewerbekarte, Vertreter, Haustürgeschäft, Unterhaltende Tätigkeit, Reisegewerbe, Reisegewerbekartenfreiheit, Reisegewerbekarte erweitern, Schausteller, Handelsvertreter, Waren feilbieten, Ohne Bestellung, Handelsreisender

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English