Reisegewerbekarte – Änderung oder Ergänzung beantragen
Für ein Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder erweitern.
Beschreibung
Wenn Sie als Schausteller, „fliegender Händler“ oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder ergänzen .
Online-Dienst
Änderung oder Ergänzung der Reisegewerbekarte (ThAVEL)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Ansprechpartner ist das Gewerbeamt bei Ihrer Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf - Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Parkplatz am Stadthaus
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz am Stadthaus
Anzahl: 40
Gebühren: nein
Am Alten Versuchsfeld/Keramikerstraße
Bus: Stadtroda - Hermsdorf - Eisenberg
Bahnhof Hermsdorf-Klosterlausnitz
Regionalbahn: Holzlandbahn Gera - Jena - Weimar
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag        09:00 - 12:00 Uhr Dienstag      09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Mittwoch      geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Freitag         09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung / Gewerbelegitimationskarte nach § 55b Gewerbeordnung
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Reisegewerbekarte
- ggf. Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug
- ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- ggf. Handwerkskarte
- ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung
Formulare
- Formulare: keine
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
Voraussetzungen
Sie müssen bereits im Besitz eine Reisegewerbekarte sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch (Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen)
Verfahrensablauf
Die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen Ihrer Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 - 3 Wochen, wenn alle Unterlagen vollständig sind.
Kosten
Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft am 17.11.2021