Reisegewerbekarte – Änderung oder Ergänzung beantragen
Für ein Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder erweitern.
Beschreibung
Wenn Sie als Schausteller, „fliegender Händler“ oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder ergänzen .
Online-Dienst
Änderung oder Ergänzung der Reisegewerbekarte (ThAVEL)
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Ansprechpartner ist das Gewerbeamt bei Ihrer Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.
Ansprechpartner
Landratsamt Ilm-Kreis - Ordnungs- und Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: oga@ilm-kreis.de
De-Mail: oga@ilm-kreis.de-mail.de
Telefon Festnetz: 03628 738-551
Telefon Festnetz: 03628 738-550
Fax: 03628 738-579
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung / Gewerbelegitimationskarte nach § 55b Gewerbeordnung
Stadtverwaltung Ilmenau - Gewerbebehörde
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Obertorstraße, Einfahrt Museum
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Kurzzeitplätze um das Rathaus
Anzahl: 25
Gebühren: nein
A.-Pulvers-Str. /R.-Breitscheid-Str.
Bus: Stadtlinie A, fußläufig 5 min
Weimarer Straße (Nähe Bäckerei Schindler)
Bus: Stadtlinie C, fußläufig 1 min
Rollstuhlfahrer bitte Eingang Topfmarkt benutzen (Fahrstuhl im Rathaus über Innenhof erreichbar) oder am Haupteingang klingeln!
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 13:00 - 18:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 13:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03677 600-106
E-Mail: gewerbe@ilmenau.de
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung / Gewerbelegitimationskarte nach § 55b Gewerbeordnung
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Reisegewerbekarte
- ggf. Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug
- ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- ggf. Handwerkskarte
- ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung
Formulare
- Formulare: keine
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
Voraussetzungen
Sie müssen bereits im Besitz eine Reisegewerbekarte sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch (Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen)
Verfahrensablauf
Die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen Ihrer Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 - 3 Wochen, wenn alle Unterlagen vollständig sind.
Kosten
Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft am 17.11.2021