Stellen für die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und die Ausbildung in erster Hilfe Anerkennung

    Führerschein Stellen für die Schulung in Erster Hilfe - Anerkennung beantragen

    Wer Ausbildungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen möchte, benötigt eine amtliche Anerkennung.

    Beschreibung

    Stellen, die Schulungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen, bedürfen der amtlichen Anerkennung.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212949195

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2022

    Technisch geändert am 04.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    zuständige Stelle

    Thüringer Landesverwaltungsamt

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1403

    Fax: 0361 57332-1462

    E-Mail: guntram.heckmann@tlvwa.thueringen.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2009

    Technisch geändert am 07.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Formulare

    Antragsformulare können beim Thüringer Landesverwaltungsamt angefordert werden.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen

    • Es liegen keine Tatsachen vor, die den Antragsteller (bei juristischen Personen die nach dem Gesetz oder der Satzung zur Vertretung berechtigten Personen) und das Ausbildungspersonal für die Schulung in Erster Hilfe als unzuverlässig erscheinen lassen.
    • Die Befähigung für das Ausbildungspersonal ist nachgewiesen.
    • Geeignete Ausbildungsräume und die notwendigen Lehrmittel für den theoretischen Unterricht und die praktischen Übungen stehen zur Verfügung.

    Die Anerkennung kann befristet und mit Auflagen (insbesondere hinsichtlich der Fortbildung der mit der Schulung befassten Personen) verbunden werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 6 Wochen (einschließlich der Abnahme vor Ort).

    Kosten

    Die Gebühr gemäß Nr. 214.3 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) beträgt 153,39 Euro (einschließlich der Abnahme vor Ort).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zu empfehlen ist vor Antragstellung ein persönliches Gespräch im Thüringer Landesverwaltungsamt. Erst nach Vorliegen aller geforderten Unterlagen erfolgt die Prüfung vor Ort.

    Die amtliche Anerkennung gilt nur für das Territorium des Freistaates Thüringen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 21.02.2022

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2009

    Technisch geändert am 13.01.2025

    Stichwörter

    Erste Hilfe Stellen, Führerschein, Erste Hilfe für Führerschein, Erste Hilfe Stellen anerkennen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024