Energieversorgung: Betrieb von Energieversorgungsnetzen - Genehmigung
Der Betrieb eines Energieversorgunsnetztes muss durch die zuständige Behörde genehmigt werden.
Beschreibung
Wenn Sie den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigen, benötigen Sie die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das für Energieaufsicht zuständige Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN).
Ansprechpartner
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 90 03 65
99106 Erfurt
Kontakt
Fax: 0361 57391-1044
Telefon Festnetz: 0361 57391-1099(Zentrale)
E-Mail: poststelle@tmuen.thueringen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Angaben zum Unternehmen durch
- Vorlage von Satzung oder Gesellschaftsvertrag und Geschäftsbericht; Angabe von Beteiligungen an dem Unternehmen und Beteiligungen des Unternehmens
- Nachweis über die Rechtsform des Unternehmens durch Vorlage des Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszuges
Angaben zum Netz durch
- Die Berechtigung zum Betrieb des Leitungsnetzes in dem vorgesehenen Gebiet muss durch einen wirksam abgeschlossenen Konzessionsvertrag oder eine gleichwertige Regelung belegt werden.
- Nachweis über Eigentum bzw. Verfügungsberechtigung an den Netzen
- Darstellung des Versorgungsnetzes durch Angabe aller Konzessionsgebiete und durch Vorlage entsprechender Netzübersichtskarten, möglichst in digitaler Form, aus denen sich der Leitungsverlauf für die vorhandenen Spannungs- und Druckebenen sowie die jeweiligen Einspeisepunkte aus den übergeordneten Netzen ergebenfür die vorhandenen Spannungs- und Druckebenen sowie die jeweiligen Einspeisepunkte aus den übergeordneten Netzen ergeben.
- Auskunft über die Netzebenen:
Für elektrische Anlagen (ELT):
- Darstellung der vorhandenen Spannungsebenen (jeweils Leitungskilometer und Durchschnittsalter), zusätzlich Angaben zu Zahl und Durchschnittsalter der Umspannwerke bzw. Trafostationen
Für Gas:
- Darstellung der Druckstufen (jeweils Leitungskilometer und Durchschnittsalter), zusätzlich Angaben zu Zahl und Durchschnittsalter der Druckregelstationen
- Darstellung der Netzanteile, aufgeschlüsselt nach Spannungsebenen und Druckstufen in Prozent bezogen auf die Länge des gesamten Versorgungsnetzes; Angabe der Zahl des Durchschnittsalters der Hausanschlüsse
Nachweis der personellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage folgender Unterlagen
- Darstellung der genauen Betriebs- und Organisationsstruktur unter Angabe eines detaillierten Organigramms, einer aussagekräftigen Personalaufstellung mit Angabe der jeweiligen Qualifikation sowie einer Übersicht mit wichtigen Ansprechpartnern
- Eigenkapitalnachweis, ggf. Patronatserklärung, Auskunft über eventuell bestehende Betriebsabführungsverträge, Bankauskunft und aktueller Geschäftsbericht mit Bilanz
- der Bestätigung zum geprüften Technischen Sicherheitsmanagement TSM ersatzweise :
- Angaben zu Aufgaben und Tätigkeitsfeldern, Personal, technischer Ausstattung und Organisation entsprechend VDN Richtlinie S 1000 bzw. DVGW Arbeitsblatt G 1000
- Sofern die technische Betriebsführung durch ein drittes Unternehmen erfolgt, ist zusätzlich der Betriebsführungsvertrag vorzulegen; sofern das dritte Unternehmen über eine Genehmigung nach § 4 EnWG verfügt, ist diese einzureichen, im Übrigen nur der Betriebsführungsvertrag vorzulegen.
- Nachweis über Versicherungsschutz
- Die Fähigkeit, etwa erforderliche Netzinvestitionen vornehmen zu können, muss durch Angaben über die veranschlagten Kosten des Vorhabens und seine Finanzierung durch eine auf 10 Jahre ausgerichtete Wirtschaftlichkeitsprognose belegt werden.
- Havarieplan
Voraussetzungen
Sie besitzen die
- personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und
- Zuverlässigkeit,
um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.
Rechtsbehelf
Klage beim Verwaltungsgericht
Kosten
Die Kosten betragen 500,00 bis 26 500,00 Euro. Nähere Auskünfte erteilt das zuständige Ministerium.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 14.04.2015
Stichwörter
Verbundnetz, Stromnetz, Lichtnetz, Versorgung der Verbrauche, Elektrizität, Übertragungsnetz, Energierversorgung, elektrische Energie, Stromverbundnetz, Stromleitung, Energieversorgungsunternehmen, Kraftwerk, Elektrizitätsnetz und Kraftnetz, Energieversorgungsnetz, Stromversorgungsnetz, Elektroenergienetz, Energieverbundnetz