Piercing/Tattoo: Betrieb eines Studios
Beschreibung
Piercing/Tattoo-Studios gehören nach der Gewerbeordnung zum "stehenden Gewerbe". Den Betrieb eines solchen Studios müssen Sie bei der zuständigen Gewerbebehörde anmelden.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An das Gewerbeamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der großen kreisangehörigen Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Betrieb seinen Sitz haben soll.
Ansprechpartner
Landratsamt Ilm-Kreis - Ordnungs- und Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 03628 738-579
Telefon Festnetz: 03628 738-550
Telefon Festnetz: 03628 738-551
E-Mail: oga@ilm-kreis.de
Internet
erforderliche Unterlagen
bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass
bei juristischen Personen: Kopie des Handelsregisterauszuges
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen