Gewerbe Anmeldung

    Piercing/Tattoo: Betrieb eines Studios

    Beschreibung

    Piercing/Tattoo-Studios gehören nach der Gewerbeordnung zum "stehenden Gewerbe". Den Betrieb eines solchen Studios müssen Sie bei der zuständigen Gewerbebehörde anmelden.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212949188

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An das Gewerbeamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der großen kreisangehörigen Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Betrieb seinen Sitz haben soll.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Gotha - Gewerberecht

    Adresse

    Hausanschrift

    18.-März-Straße 50

    99867 Gotha

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03621 214-501

    Fax: 03621 214-599(Fax.Nr. geändert)

    E-Mail: Gewerbe@kreis-gth.de

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass
    bei juristischen Personen: Kopie des Handelsregisterauszuges

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de