Piercing/Tattoo: Betrieb eines Studios
Beschreibung
Piercing/Tattoo-Studios gehören nach der Gewerbeordnung zum "stehenden Gewerbe". Den Betrieb eines solchen Studios müssen Sie bei der zuständigen Gewerbebehörde anmelden.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An das Gewerbeamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der großen kreisangehörigen Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Betrieb seinen Sitz haben soll.
Ansprechpartner
Landratsamt Kyffhäuserkreis - III.1.2 Sachgebiet Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Postanschrift
Markt 8
99706 Sondershausen
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mo., Mi., Fr. nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass
bei juristischen Personen: Kopie des Handelsregisterauszuges
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen