Gewerbe Anmeldung

    Piercing/Tattoo: Betrieb eines Studios

    Beschreibung

    Piercing/Tattoo-Studios gehören nach der Gewerbeordnung zum "stehenden Gewerbe". Den Betrieb eines solchen Studios müssen Sie bei der zuständigen Gewerbebehörde anmelden.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212949188

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An das Gewerbeamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der großen kreisangehörigen Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Betrieb seinen Sitz haben soll.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Nordhausen - Fachgebiet Ordnung, Gewerbe und Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Behringstraße 3

    99734 Nordhausen

    Öffnungszeiten

    - Allgemeine Öffnungszeiten - Montag: 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag: 8.30 bis 16.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag: 8.30 bis 18.00 Uhr Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr Weitere Termine nach Vereinbarung Hinweis: Die Stadt Nordhausen verfügt in ihrem Zuständigkeitsgebiet über ein eigenes Gewerbeamt (Tel. 03631 696 562/564 - gewerbeamt@nordhausen.de - www.nordhausen.de)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03631 911-3201

    Telefon Festnetz: 03631 911-3208(Personenstandswesen)

    Telefon Festnetz: 03631 911-3204

    E-Mail: personenstandswesen@lrandh.thueringen.de

    E-Mail: Ordnung-Gewerbe@lrandh.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass
    bei juristischen Personen: Kopie des Handelsregisterauszuges

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de