Piercing/Tattoo: Betrieb eines Studios
Beschreibung
Piercing/Tattoo-Studios gehören nach der Gewerbeordnung zum "stehenden Gewerbe". Den Betrieb eines solchen Studios müssen Sie bei der zuständigen Gewerbebehörde anmelden.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An das Gewerbeamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der großen kreisangehörigen Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Betrieb seinen Sitz haben soll.
Ansprechpartner
Landratsamt Nordhausen - Fachgebiet Ordnung, Gewerbe und Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
- Allgemeine Öffnungszeiten - Montag: 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag: 8.30 bis 16.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag: 8.30 bis 18.00 Uhr Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr Weitere Termine nach Vereinbarung Hinweis: Die Stadt Nordhausen verfügt in ihrem Zuständigkeitsgebiet über ein eigenes Gewerbeamt (Tel. 03631 696 562/564 - gewerbeamt@nordhausen.de - www.nordhausen.de)
Kontakt
Telefon Festnetz: 03631 911-3201
Telefon Festnetz: 03631 911-3208(Personenstandswesen)
Telefon Festnetz: 03631 911-3204
Internet
erforderliche Unterlagen
bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass
bei juristischen Personen: Kopie des Handelsregisterauszuges
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen