Bestattung Anmeldung

    Bestattungen - Genehmigung zur Durchführung

    Hier erhalten Sie Informationen zur Bestattung und Bestattungsformen.

    Beschreibung

    Verstorbene sind gemäß § 17 Abs. 1 Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) zu bestatten. Als Bestattungsarten sind Erdbestattung oder Feuerbestattung mit anschließender Beisetzung der Asche möglich (§ 19 Abs. 1 ThürBestG).

    Grundsätzlich besteht Friedhofszwang (§ 23 ThürBestG). Eine Urne mit der Asche kann auch von einem Schiff aus auf Hoher See beigesetzt werden. Die Erdbestattung und die Beisetzung kann sowohl auf dem Friedhof der Heimatgemeinde als auch auf einem Friedhof eigener Wahl erfolgen, wenn dessen Träger es zulässt.

    Vor der Erdbestattung oder der Beisetzung von Urnen ist dem Träger des Friedhofes eine Sterbeurkunde vorzulegen, die durch das Standesamt des Sterbeortes ausgestellt wird. Einer ausdrücklichen Genehmigung zur Durchführung einer Bestattung bedarf es nicht.  

    Online-Dienst

    Bestattungsauftrag

    ID: L100038_213576766

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wegen der verschiedenen Beisetzungsarten oder einer gegebenenfalls gewünschten Überführung an einen bestimmten Friedhof wenden Sie sich bezüglich entsprechender Informationen an ein Bestattungsinstitut ihrer Wahl oder an die betreffende Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Weimar - Friedhof/Bestattung

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99401 Weimar

    Hausanschrift

    Berkaer Straße 4a

    99425 Weimar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Berkaer Straße am Hauptfriedhof
      Anzahl: 220  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Friedhof
      Linie:
      • Bus: Friedhof

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:30 - 17:00 Uhr (Winterzeit) 13:30 - 18:00 Uhr (Sommerzeit) Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03643 762-744

    Telefon Festnetz: 03643 762-740

    E-Mail: friedhof@stadtweimar.de

    Kontaktperson

    • Frau M. Schmidt

      Telefon Festnetz: +49 3643 762-740

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Sterbeurkunde

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Eine Bestattung darf in der Regel frühestens zwei Tage nach dem Eintritt des Todes erfolgen. Die Erdbestattung oder die Einäscherung soll innerhalb von zehn Tagen nach Todeseintritt vorgenommen werden. Urnen sind innerhalb von 6 Monaten beizusetzen.

    Kosten

    Die Gebühren für Erdbestattung oder der jeweiligen Urnenbeisetzung sind bei dem jeweiligen Träger des Friedhofs oder des Bestattungsunternehmens (z. B. Beisetzung auf Hoher See) zu erfragen.

    Bei einer Feuerbestattung entstehen zusätzlich Gebühren für die zweite Leichenschau und die Einäscherung im Krematorium.

    Unterstützende Institutionen

    Bestattungsinstitute

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bestattung, Feuerbestattung, Eintritt des Todes, Erdbestattung, Bestattungsunternehmen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de