Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung von Berufskraftfahrern Anerkennung

    Berufskraftfahrer Aus- und Fortbildungsstelle - Anerkennung beantragen

    Wenn Sie als Träger einer Ausbildungsstätte Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation bzw. Weiterbildung anbieten möchten, muss Ihr Betrieb eine anerkannte Ausbildungsstätte sein. Für die Anerkennung wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.

    Beschreibung

    Wer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführt, hat die Pflicht zur Grundqualifikation und Weiterbildung.

    Wenn Sie als Träger einer Ausbildungsstätte Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation bzw. Weiterbildung anbieten möchten, muss Ihr Betrieb eine anerkannte Ausbildungsstätte sein.

    Es gelten folgende Voraussetzungen:

    • Beschäftigung einer ausreichenden Anzahl an qualifizierten Ausbildern
    • Nachweis geeigneter Unterrichtsräume und Lehrmittel sowohl für die praktische als auch für die theoretische Ausbildung,
    • Gewährleistung einer fortlaufenden Fortbildung des Lehrpersonals,
    • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212949185

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Thüringer Landesverwaltungsamt

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Tiefgarage Atrium
      Anzahl: 840  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weimar Atrium
      Linie:
      • Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 0361 57332-1462

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1403

    E-Mail: guntram.heckmann@tlvwa.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Dem Antrag sind die zur Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen erforderlichen Unterlagen beizufügen, insbesondere

    • das Ausbildungsprogramm, in dem die unterrichteten Themengebiete auf der Grundlage der in Anlage 1 zur Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes aufgeführten Kenntnisbereiche sowie die geplante Durchführung des Unterrichts und die Unterrichtsmethoden näher darzustellen sind,
    • Nachweise über die Zahl, die Qualifikationen und die Tätigkeitsbereiche der Ausbilder, einschließlich eines Nachweises über ihre didaktischen und pädagogischen Kenntnisse,
    • Angaben zu den Unterrichtsräumen, zu den Lehrmitteln, zu den für die praktische Ausbildung bereitgestellten Unterrichtsmitteln sowie zu den eingesetzten Ausbildungsfahrzeugen und
    • die vorgesehene maximale Teilnehmerzahl für den jeweiligen Unterrichtsraum.

    Für Ausbilder im praktischen Teil muss eine Berufserfahrung als

    • 1. Berufskraftfahrer,
    • 2. Fachkraft im Fahrbetrieb,
    • 3. Kraftverkehrsmeister oder
    • 4. Meister für Kraftverkehr

    oder eine entsprechende Fahrerfahrung, insbesondere als Fahrlehrer für Lastkraftwagen oder Busse, nachgewiesen werden.

    Vor Antragstellung empfehlen wir eine Abstimmung mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt (Referat 520).

    Sie müssen einen Antrag in schriftlicher oder in elektronischer Form stellen, wobei Sie für jeden Veranstaltungsort eine einzelne Anerkennung benötigen. Die Anerkennung kann (bei gleichzeitiger Beantragung) auch für mehrere Veranstaltungsorte mit einem Bescheid erfolgen.

    Formulare

    Die Antragstellung erfolgt in Thüringen im elektronischen Antragsverfahren ThAVEL.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch, Klage

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Die Gebühren werden auf der Grundlage der Verordnung über Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Geb.-Nr.: 345 (51,10 - 511,00 Euro je Entscheidung) erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie in den Anwendungshinweisen zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht, veröffentlicht auf der Webseite des Bundesamtes für Güterverkehr.

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infastruktur und Landwirtschaft am 21.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    BKrFQG, Aus- und Weiterbildung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de