Vollständigkeitserklärung bei der örtlich zuständigen IHK für Verkaufsverpackungen, die in den Verkehr gebracht werden Informationserteilung

    VE-Register: Register für Vollständigkeitserklärungen nach der Verpackungsverordnung

    Wer Verkaufsverpackungen in den Verkehr bringt, ist verpflichtet, jährlich eine Vollständigkeitserklärung für sämtliche Verkaufsverpackungen abzugeben.

    Beschreibung

    Mit § 10 der Verpackungsverordnung (VerpackV) wurde die Pflicht zur Abgabe von "Vollständigkeitserklärungen" (VE) für bestimmte Unternehmen eingeführt. Betroffen sind Unternehmen, die Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen und eine bestimmte Mengenschwelle überschreiten. Die Vollständigkeitserklärungen müssen von einem anerkannten Prüfer (Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger, Steuerberater) digital signiert werden. Die Industrie- und Handelskammern sind mit der Führung des Registers für diese Vollständigkeitserklärungen beauftragt.

    Die IHKs beraten zu den Registereinträgen und zur Verpackungsverordnung.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212949177

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK) am Hauptsitz Ihres Unternehmens.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 90 01 55

    99104 Erfurt

    Hausanschrift

    Arnstädter Str. 34

    99096 Erfurt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus "Am Stadion"
      Anzahl: 0  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Thür. Landtag/IHK Erfurt
      Linie:
      • Straßenbahn: 1

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 17:00 Uhr Di. 08:00 - 17:00 Uhr Mi. 08:00 - 17:00 Uhr Do. 08:00 - 17:00 Uhr Fr. 08:00 - 14:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 3484-0

    Fax: 0361 3485-950

    E-Mail: info@erfurt.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Das Ausfüllen der Vollständigkeitserklärungen erfolgt online.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Die Vollständigkeitserklärung ist jedes Jahr bis zum 1. Mai für das vorherige Jahr abzugeben
    • Pflichtangaben sind die Art und Menge der in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen sowie beteiligten Dualen Systeme

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera am 13.06.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    gelbe Tonne, gelber Sack, Verpackungen, VE-Pflicht, VE, duales System, Entsorgung, Recycling, VE-Hinterlegungspflicht, Register, Vollständigkeitserklärungen, IHK, Kreislaufwirtschaft, Abfallrecht, VE-Register

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English