Vereinsregister Eintragung

    Eintragung in das Vereinsregister

    Um nach der Gründung aus Ihrem Verein einen "eingetragenen Verein" zu machen, müssen Sie diesen bei der zuständigen Stelle zur Eintragung in das Vereinsregister anmelden.

    Beschreibung

    Das Vereinsregister ist öffentlich und hat den Zweck, die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse der in das Vereinsregister eingetragenen Vereine jederzeit für Dritte leicht feststellbar zu machen und damit die Sicherheit im Rechtsverkehr zu erhöhen. Damit aus dem Verein nach seiner Gründung ein rechtsfähiger Verein im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches werden kann, müssen Sie diesen beim Amtsgericht zur Eintragung in das Vereinsregister anmelden. Mit Vollzug dieser Eintragung wird der Verein als eingetragener Verein geführt. Um etwaigen Streit über die Wirksamkeit der Anmeldung zu vermeiden, sollte die Anmeldung ohne Rücksicht auf die Regeln der Vereinssatzung durch alle Vorstandsmitglieder erfolgen. Die Anmeldung muss mittels öffentlich beglaubigter Erklärung bewirkt werden. Das bedeutet, dass die Erklärung schriftlich abgefasst und die Unterschriften der Vorstandsmitglieder von einem Notar beglaubigt sein müssen. Die Recherche im Vereinsregister können Sie bequem über das Internet bewerkstelligen.

    Für darüberhinausgehende Anliegen wenden Sie sich an das für den Vereinssitz zuständige Amtsgericht. Dieses können Sie gerne nachfolgend über das Justizportal recherchieren.

    Online-Dienst

    Gemeinsames Registerportal der Länder

    ID: L100038_212557485

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das für den Vereinssitz zuständige Amtsgericht.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Arnstadt - Zweigstelle Ilmenau

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 07 51

    98648 Ilmenau

    Hausanschrift

    Wallgraben 8

    98693 Ilmenau

    Kontakt

    Fax: 0361 57358-1554

    Telefon Festnetz: 03677 643-50

    E-Mail: agilm.poststelle@justiz.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Amtsgericht Arnstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Längwitzer Straße 26

    99310 Arnstadt

    Postfachadresse

    Postfach 1464

    99304 Arnstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03628 9330-0

    Fax: 03628 933-033

    E-Mail: agarn.poststelle@justiz.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Abschriften der Vereinssatzung
    • Urkunde über die Bestellung der Vorstandsmitglieder
    • Je nach Satzungsvorgaben Ihres Vereins können weitere Anmeldeunterlagen einzureichen sein. Es wird empfohlen, sich deshalb mit dem für die Eintragung zuständigen Amtsgericht in Verbindung zu setzen.

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Der Verein muss zur Eintragung beim Amtsgericht angemeldet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Versagung der Eintragung ist Rechtsbehelf statthaft.

    Verfahrensablauf

    Die Vereinsanmeldung ist schriftlich beim zuständigen Amtsgericht anzumelden. Die erforderlichen Nachweise sind der Anmeldung beizufügen.

    Fristen

    Grundsätzlich sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Für die Anmeldung und die Eintragung in das Vereinsregister  ist mit den geschäftsüblichen Bearbeitungszeiten zu rechnen. Diese sind abhängig vom Geschäftsaufkommen des jeweiligen Gerichts und der Komplexität Ihrer Vereinssatzung.

    Kosten

    Das Amtsgericht erhebt Eintragungsgebühren; der Notar berechnet Beglaubigungsgebühren; sofern Sie zur Gründung einen Rechtsanwalt beauftragt hatten, wird dieser auch Gebühren erheben; Vereine, die gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken im Sinne des geltenden Steuerrechts dienen, sind in bestimmten Fällen von den Zahlungen befreit. Hierzu kann Ihnen sowohl das Finanzamt als auch das Amtsgericht Auskunft erteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 19.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Satzung eines Vereins, Eintragungsverfügung, Vereinsgründung, Anmeldung - Verein, Abfrage, Vereinsregistermeldung, Vereinssatzung, Recherche, Vereinseintragung, Vereinsvorstand, Verein, Eintragung, Vereinsregisteränderung, Auskunft, Vereinsdatenänderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de