Vereinsregister Einsicht gewähren

    Auskunft aus dem Vereinsregister

    Wenn Sie Einsicht in das Vereinsregister haben möchten, dann können Sie dies über das entsprechende Portal im Internet erhalten.

    Beschreibung

    Das Vereinsregister ist öffentlich und hat den Zweck, die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse der in das Vereinsregister eingetragenen Vereine jederzeit für Dritte leicht feststellbar zu machen und damit die Sicherheit im Rechtsverkehr zu erhöhen. Durch eine Auskunft können Sie sich beispielsweise darüber informieren, wer als Vorstand einen Verein nach außen vertritt. Auch der Vereinsname, Sitz des Vereins und der Tag der Satzungserrichtung sind recherchierbar. Auskunft aus dem Vereinsregister kann Jedermann erhalten. Von den Vereinsregistereintragungen können Sie sich Abschriften durch das Amtsgericht anfertigen lassen, die bei Bedarf auch beglaubigt werden können. Die Recherche im Vereinsregister können Sie bequem über das Internet bewerkstelligen.

    Für darüberhinausgehende Anliegen wenden Sie sich an das für den Vereinssitz zuständige Amtsgericht. Dieses können Sie gerne hier recherchieren:

    Online-Dienst

    Gemeinsames Registerportal der Länder

    ID: L100038_212557485

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das für den Vereinssitz zuständige Amtsgericht.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Rudolstadt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100 208

    07395 Rudolstadt

    Hausanschrift

    Marktstr. 54

    07407 Rudolstadt

    Kontakt

    Fax: 0361 5736-62131

    Telefon Festnetz: 0361 5735-62000

    E-Mail: agrud.poststelle@justiz.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Grundsätzlich sind keine Nachweise erforderlich.

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Die Auskunft aus dem Vereinsregister ist für Jedermann.

    Verfahrensablauf

    Grundsätzlich müssen Sie keinen Verfahrensablauf beachten. In der Regel können Sie durch eine Onlinerecherche im Vereinsregister die gewünschten Informationen erlangen. Andernfalls können Sie sich an das zuständige Vereinsregistergericht wenden.

    Fristen

    Grundsätzlich sind keine Fristen bei Beauskunftungen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Onlinerecherche findet über das Internet in Echtzeit statt. Für gezielte Anliegen an das zuständige Vereinsregistergericht ist mit den geschäftsüblichen Bearbeitungszeiten zu rechnen. Diese sind abhängig vom Geschäftsaufkommen des jeweiligen Gerichts.

    Kosten

    • Auskunft aus dem Vereinsregister: gebührenfrei;
    • unbeglaubigte Abschrift aus dem Vereinsregister: 10,-EUR;
    • beglaubigte Abschrift aus dem Vereinsregister: 20,-EUR;
    • Abrufgebühr für ein Dokument bei der Onlinerecherche: 1,50 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 19.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Vereinsvorstand, Abfrage, Recherche, eingetragener Verein, Registergericht, Beauskunftung, Verein, Vereinsdatenänderung, Rechtsverkehr, Vereinssatzung, Auskunft, Vereinsgründung, Vereinsregister, eV

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de