Anzeige von Tätigkeiten mit ArzneimittelnOnline erledigen

    Tierärztliche Hausapotheke - anzeigen

    Das Betreiben einer tierärztlichen Hausapotheke müssen Sie bei der zuständigen Stelle anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Tierärztin oder Tierarzt eine tierärztliche Hausapotheke betreiben, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen. Anzuzeigen sind ebenfalls nachträgliche Änderungen.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212949176

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das für Ihren Praxisort zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Ilm-Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritterstraße 14

    99310 Arnstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03628 738-851

    Fax: 03628 738-852

    E-Mail: vluea@ilm-kreis.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Eine beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde oder Ihre Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 Bundes-Tierärzteordnung.

    Formulare

    Die Anzeige kann formlos erfolgen. In der Anzeige sind die Art der Tätigkeit und die Anschrift der Betriebsstätte anzugeben.

    Voraussetzungen

    Sie müssen über eine Approbation als Tierarzt oder eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs verfügen.

    Ferner müssen Sie über einen geeigneten Raum verfügen, in dem Arzneimittel hergestellt, geprüft, gelagert, verpackt oder in den Verkehr gebracht werden (Betriebsraum). Dabei sind die Anforderungen an die Beschaffenheit der Betriebsräume gemäß § 3 der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken einzuhalten. In den Betriebsräumen müssen ferner die Geräte vorhanden sein, die für den ordnungsgemäßen Betrieb Ihrer tierärztlichen Hausapotheke benötigt werden. Die Geräte müssen sich in einwandfreiem Zustand befinden. In den Betriebsräumen müssen die einschlägigen Rechtsvorschriften über den Verkehr mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln, die Arzneimittelpreisverordnung und, soweit nach Art und Umfang der Tätigkeit erforderlich, die amtliche Ausgabe des Arzneibuchs in der jeweils aktuellen Fassung verfügbar sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige können Sie persönlich oder schriftlich/elektronisch bei der zuständigen Behörde vornehmen. Über die erfolgte Anzeige erhalten Sie eine Bescheinigung. Im Rahmen eines Vor-Ort-Termins wird die tierärztliche Hausapotheke überprüft.

    Fristen

    Die Anzeige müssen Sie vor dem Betreiben einer tierärztlichen Hausapotheke Tätigkeiten vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.

    Kosten

    Für die Erteilung einer Erstbescheinigung über die Anzeige ist derzeit eine Gebühr von 40 EUR festgelegt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Beim Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke sind die Regeln der veterinärmedizinischen Wissenschaft zu beachten.

    Wer eine tierärztliche Hausapotheke betreibt, hat persönlich für den ordnungsgemäßen Betrieb der Apotheke Sorge zu tragen (Verantwortlichkeit des Tierarztes).

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) am 24.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Tiermedizin, Tierarznei, Tierarzt, Amtstierarzt, Veterinärwesen, Tiermedikamente

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English