Anzeige von Tätigkeiten mit Arzneimitteln

    Tierärztliche Hausapotheke - anzeigen

    Das Betreiben einer tierärztlichen Hausapotheke müssen Sie bei der zuständigen Stelle anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Tierärztin oder Tierarzt eine tierärztliche Hausapotheke betreiben, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen. Anzuzeigen sind ebenfalls nachträgliche Änderungen.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212949176

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das für Ihren Praxisort zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2480 Sicherheit und Ordnung/Gewerbe

    Beschreibung

    Die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde bestimmen sich im wesentlichen aus der Gewerbeordnung. Dazu zählen in erster Linie die Gewerbean-, -ab- und -unmeldungen sowie die Auskünfte aus dem Gewerberegister.

    Die entsprechenden Formulare für Gewerbean-, -ab- und -ummeldung stehen als Download in der Serviceleiste zur Verfügung.

    Darüber hinaus bestimmen aber auch Reisegewerbe/ Wanderlager, Schornsteinfegerangelegenheiten und allgemeine und handwerksrechtliche Fragen die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde.

    Die Gebühren der Unteren Gewerbebehörde sind in der zweiten Verordnung zur Änderung der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für WIrtschaft, Technologie und Arbeit vom 7. Dezember 2010 festgelegt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Handwerkerhof 13

    07548 Gera

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schenkendorfstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: Linie 3

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 0365 838-2495

    Telefon Festnetz: 0365 838-2480

    E-Mail: ordnungsamt@gera.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Eine beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde oder Ihre Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 Bundes-Tierärzteordnung.

    Formulare

    Die Anzeige kann formlos erfolgen. In der Anzeige sind die Art der Tätigkeit und die Anschrift der Betriebsstätte anzugeben.

    Voraussetzungen

    Sie müssen über eine Approbation als Tierarzt oder eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs verfügen.

    Ferner müssen Sie über einen geeigneten Raum verfügen, in dem Arzneimittel hergestellt, geprüft, gelagert, verpackt oder in den Verkehr gebracht werden (Betriebsraum). Dabei sind die Anforderungen an die Beschaffenheit der Betriebsräume gemäß § 3 der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken einzuhalten. In den Betriebsräumen müssen ferner die Geräte vorhanden sein, die für den ordnungsgemäßen Betrieb Ihrer tierärztlichen Hausapotheke benötigt werden. Die Geräte müssen sich in einwandfreiem Zustand befinden. In den Betriebsräumen müssen die einschlägigen Rechtsvorschriften über den Verkehr mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln, die Arzneimittelpreisverordnung und, soweit nach Art und Umfang der Tätigkeit erforderlich, die amtliche Ausgabe des Arzneibuchs in der jeweils aktuellen Fassung verfügbar sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige können Sie persönlich oder schriftlich/elektronisch bei der zuständigen Behörde vornehmen. Über die erfolgte Anzeige erhalten Sie eine Bescheinigung. Im Rahmen eines Vor-Ort-Termins wird die tierärztliche Hausapotheke überprüft.

    Fristen

    Die Anzeige müssen Sie vor dem Betreiben einer tierärztlichen Hausapotheke Tätigkeiten vornehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.

    Kosten

    Für die Erteilung einer Erstbescheinigung über die Anzeige ist derzeit eine Gebühr von 40 EUR festgelegt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Beim Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke sind die Regeln der veterinärmedizinischen Wissenschaft zu beachten.

    Wer eine tierärztliche Hausapotheke betreibt, hat persönlich für den ordnungsgemäßen Betrieb der Apotheke Sorge zu tragen (Verantwortlichkeit des Tierarztes).

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) am 24.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Tierarzt, Tierarznei, Veterinärwesen, Amtstierarzt, Tiermedizin, Tiermedikamente

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de