Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern Bestellung

    Sachverständige des Handwerks

    Wenn Sie von der Handwerkskammer als Sachverständige/r öffentlich bestellt werden möchten, dann müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

    Beschreibung

    Die Sachverständigen werden von der Handwerkskammer öffentlich bestellt und vereidigt. Grundlagen hierfür bilden die Handwerksordnung, Gewerbeordnung und die Sachverständigenordnung. Die Handwerkskammer überprüft vor der Bestellung und während der Dauer der öffentlichen Bestellung die persönliche Eignung und die besondere Sachkunde der von ihnen bestellten Sachverständigen. Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen haben ihre Gutachten unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten. Jeder Sachverständige des Handwerks ist zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet. Sachverständige werden tätig für Gerichte, Institutionen, Unternehmen und Verbraucher.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212949169

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2022

    Technisch geändert am 04.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer für Ostthüringen (HWK Gera) - Referat Recht

    Adresse

    Hausanschrift

    Handwerkstraße 5

    07545 Gera

    Öffnungszeiten

    Montag    07:30 Uhr - 12:00 Uhr   und   13:00 Uhr  - 16:15 Uhr Dienstag  07:30 Uhr - 12:00 Uhr   und   13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr - 12:00 Uh   und    13:00 Uhr  - 16:15 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr   und   13:00 Uhr  - 16:15 Uhr Freitag 07:30 Uhr - 12:45 Uhr Samstag + Sonntag geschlossen                 

    Version

    Technisch erstellt am 14.12.2009

    Technisch geändert am 24.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr für die öffentliche Bestellung und Vereidigung eines Sachverständigen durch die Handwerks-kammer richtet sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wer einen von der Handwerkskammer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragen möchte, kann sich im Internet in der Sachverständigendatenbank des Handwerks informieren und direkt mit einem Sachverständigen Kontakt aufnehmen.

    Bezüglich der Vergütung empfiehlt es sich, dies im Vorfeld mit dem Sachverständigen zu vereinbaren.
    Für die gerichtliche Tätigkeit des Sachverständigen ist die Entschädigung in dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) geregelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer Erfurt am 05.11.2019

    Version

    Technisch erstellt am 09.11.2009

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Stichwörter

    Sachverständige, öffentliche Bestellung, Sachverständigenordnung, Sachverständigenwesen, Gutachten, Gutachter, Sachverständiger

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024