Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern Bestellung

    Sachverständige des Handwerks

    Wenn Sie von der Handwerkskammer als Sachverständige/r öffentlich bestellt werden möchten, dann müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

    Beschreibung

    Die Sachverständigen werden von der Handwerkskammer öffentlich bestellt und vereidigt. Grundlagen hierfür bilden die Handwerksordnung, Gewerbeordnung und die Sachverständigenordnung. Die Handwerkskammer überprüft vor der Bestellung und während der Dauer der öffentlichen Bestellung die persönliche Eignung und die besondere Sachkunde der von ihnen bestellten Sachverständigen. Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen haben ihre Gutachten unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten. Jeder Sachverständige des Handwerks ist zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet. Sachverständige werden tätig für Gerichte, Institutionen, Unternehmen und Verbraucher.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212949169

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die Rechtsabteilung Ihrer Handwerkskammer.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Erfurt - Abteilung Recht und Organisation

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 900 351

    99106 Erfurt

    Hausanschrift

    Fischmarkt 13

    99084 Erfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Straßenbahn
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 3
      • Straßenbahn: Linie 6

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 361 6707-2201

    Telefon Festnetz: +49 361 6707-2202

    Fax: +49 361 6707-9465

    E-Mail: recht@hwk-erfurt.de

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr für die öffentliche Bestellung und Vereidigung eines Sachverständigen durch die Handwerks-kammer richtet sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wer einen von der Handwerkskammer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragen möchte, kann sich im Internet in der Sachverständigendatenbank des Handwerks informieren und direkt mit einem Sachverständigen Kontakt aufnehmen.

    Bezüglich der Vergütung empfiehlt es sich, dies im Vorfeld mit dem Sachverständigen zu vereinbaren.
    Für die gerichtliche Tätigkeit des Sachverständigen ist die Entschädigung in dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) geregelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer Erfurt am 05.11.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sachverständige, Sachverständigenordnung, Sachverständiger, Gutachter, Gutachten, öffentliche Bestellung, Sachverständigenwesen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de