Europäischer Rechtsanwalt Zulassung

    Rechtsanwalt Europäisch - Zulassung

    Als europäische/r Rechtsanwalt/Rechtsanwältin können Sie, unter bestimmten Voraussetzungen, zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine mindestens dreijährige effektive und regelmäßige Tätigkeit als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt in Deutschland auf dem Gebiet des deutschen Rechts einschließlich des Gemeinschaftsrechts, gemäß § 12 EuRAG, nachweisen können, werden Sie nach den Vorschriften der §§ 6 bis 42 der Bundesrechtsanwaltsordnung zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst - Rechtsanwalt Europäisch - Zulassung

    ID: L100038_212949168

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2022 (von: system)

    Technisch geändert am 04.08.2022 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die

    Rechtsanwaltskammer Thüringen
    Bahnhofstraße 46/47
    99084 Erfurt

    Ansprechpartner

    Rechtsanwaltskammer Thüringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 46

    99084 Erfurt

    Parkplatz: F1
    Anzahl: 0
    Gebühren: ja

    Anger

    Straßenbahn: alle Linien (1 bis 6)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag  07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 65488-0

    Fax: 0361 65488-20

    E-Mail: info@rak-thueringen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Rechtsanwaltskammer Thüringe

    Empfänger: Rechtsanwaltskammer Thüringe

    IBAN: DE92 1203 0000 0000 9280 28

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2009 (von: Anja Stuhl)

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Endler, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dreijähriger Tätigkeit,
    • Nachweis der Tätigkeit gemäß § 12 EuRAG,
    • aktuelle Bestätigung der im Herkunftsstaat zuständigen Stelle über die Zugehörigkeit zu diesem Beruf (diese Bescheinigung darf zum Zeitpunkt ihrer Vorlage nicht älter als 3 Monate sein),
    • aktueller Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung,
    • Überweisung der Verwaltungsgebühr.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Zuständig für den Erlass eines Widerspruchsbescheids ist die Rechtsanwaltskammer selbst als Selbstverwaltungsbehörde.
    Für die öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten ist im ersten Rechtszug der beim Oberlandesgericht gebildete Anwaltsgerichtshof zuständig.

    Kosten

    Gemäß § 3 der Satzung der Rechtsanwaltskammer Thüringen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für das Zulassungsverfahren wird eine Gebühr von 400,00 Euro erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wer mindestens drei Jahre effektiv und regelmäßig als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt in Deutschland tätig war, sich dabei im deutschen Recht jedoch nur für kürzere Zeit betätigt hat, kann nach den Vorschriften der §§ 6 bis 36 der Bundesrechtsanwaltsordnung zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden, wenn er seine Fähigkeit, die Tätigkeit weiter auszuüben, gemäß §§ 14 und 15 EuRAG nachweist.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) am 30.07.2019

    Version

    Technisch erstellt am 09.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)