Rechtsanwalt Europäisch - Zulassung
Als europäische/r Rechtsanwalt/Rechtsanwältin können Sie, unter bestimmten Voraussetzungen, zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden.
Beschreibung
Wenn Sie eine mindestens dreijährige effektive und regelmäßige Tätigkeit als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt in Deutschland auf dem Gebiet des deutschen Rechts einschließlich des Gemeinschaftsrechts, gemäß § 12 EuRAG, nachweisen können, werden Sie nach den Vorschriften der §§ 6 bis 42 der Bundesrechtsanwaltsordnung zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst - Rechtsanwalt Europäisch - Zulassung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die
Rechtsanwaltskammer Thüringen
Bahnhofstraße 46/47
99084 Erfurt
Ansprechpartner
Rechtsanwaltskammer Thüringen
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: F1
Anzahl: 0
Gebühren: ja
Anger
Straßenbahn: alle Linien (1 bis 6)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag  07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Rechtsanwaltskammer Thüringe
Empfänger: Rechtsanwaltskammer Thüringe
IBAN: DE92 1203 0000 0000 9280 28
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dreijähriger Tätigkeit,
- Nachweis der Tätigkeit gemäß § 12 EuRAG,
- aktuelle Bestätigung der im Herkunftsstaat zuständigen Stelle über die Zugehörigkeit zu diesem Beruf (diese Bescheinigung darf zum Zeitpunkt ihrer Vorlage nicht älter als 3 Monate sein),
- aktueller Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung,
- Überweisung der Verwaltungsgebühr.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Zuständig für den Erlass eines Widerspruchsbescheids ist die Rechtsanwaltskammer selbst als Selbstverwaltungsbehörde.
Für die öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten ist im ersten Rechtszug der beim Oberlandesgericht gebildete Anwaltsgerichtshof zuständig.
Kosten
Gemäß § 3 der Satzung der Rechtsanwaltskammer Thüringen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für das Zulassungsverfahren wird eine Gebühr von 400,00 Euro erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Wer mindestens drei Jahre effektiv und regelmäßig als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt in Deutschland tätig war, sich dabei im deutschen Recht jedoch nur für kürzere Zeit betätigt hat, kann nach den Vorschriften der §§ 6 bis 36 der Bundesrechtsanwaltsordnung zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden, wenn er seine Fähigkeit, die Tätigkeit weiter auszuüben, gemäß §§ 14 und 15 EuRAG nachweist.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) am 30.07.2019