Daten der Lehrlingsrolle VeränderungOnline erledigen

    Lehrlingsrolle Handwerk: Verkürzung bzw. Verlängerung der Ausbildungszeit

    Beschreibung

    Die Ausbildungsdauer ist für jeden Beruf gemäß Berufsbildungsgesetz durch die jeweilige Ausbildungsverordnung verbindlich festgelegt. Auf Antrag kann die Handwerkskammer einer Verkürzung bzw. Verlängerung der Ausbildungszeit zustimmen.

     1. Verkürzung der Ausbildungszeit

    Auf gemeinsamen Antrag des/der Auszubildenden und des Ausbildungsbetriebes kann die Ausbildungszeit verkürzt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der verkürzten Zeit erreicht wird.

     2. Verlängerung der Ausbildungszeit

    Bei Nichtbestehen der Gesellenprüfung verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

    Auf Antrag des Auszubildenden kann die Ausbildungszeit in Ausnahmefällen, z. B. auf Grund längerer Ausfallzeiten durch Krankheit, mangelhafter Leistungen in Theorie und Praxis, durch die zuständige Handwerkskammer verlängert werden, wenn die Verlängerung für die Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist.

    Nimmt die/der Auszubildende Elternzeit in Anspruch, verlängert sich die Ausbildung um diese Zeit. Eine schriftliche Meldung an die zuständige Handwerkskammer ist unbedingt erforderlich.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212949162

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Südthüringen (HWK Südthüringen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosa-Luxemburg-Straße 7-9

    98527 Suhl

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Suhl
    • Haltestelle: Busbahnhof Suhl
    Postfachadresse

    Postfach 100244

    98491 Suhl

    Öffnungszeiten

    MO:7:00 bis 16:00 DI: 7:00 bis 16:00 MI: 7:00 bis 16:00 DO: 8:00 bis 18:00 FR:7:00 bis 12:00

    Kontakt

    Fax: 03681 370-290

    Telefon Festnetz: 03681 370-0

    E-Mail: info@hwk-suedthueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Verlängerung bzw. Verkürzung der Ausbildungszeit (erhältlich bei der zuständigen Handwerkskammer)
    • Nachweise für gute Leistungen (Berufsschul- und Lehrgangszeugnisse)
    • Nachweise für Ausfallzeiten bzw. für mangelnde Leistungen (Berufsschulzeugnisse u.ä.)
    • Nachweis Elternzeit
    • Bescheinigung über nichtbestandene Prüfung

    Kosten

    Ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen, regeln die Gebühren- und Entgeltverzeichnisse der jeweils zuständigen Handwerkskammer.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Handwerkskammer berät Auszubildende, Sorgeberechtigte sowie Ausbildungsbetriebe zum Thema Berufsausbildung.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Handwerkskammern am 12.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ausbildungszeitverkürzung, Ausbildungszeitverlängerung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English