• Heilbad Heiligenstadt (Landkreis Eichsfeld, Thüringen)
Daten der Lehrlingsrolle Veränderung

Lehrlingsrolle Handwerk: Verkürzung bzw. Verlängerung der Ausbildungszeit

Beschreibung

Die Ausbildungsdauer ist für jeden Beruf gemäß Berufsbildungsgesetz durch die jeweilige Ausbildungsverordnung verbindlich festgelegt. Auf Antrag kann die Handwerkskammer einer Verkürzung bzw. Verlängerung der Ausbildungszeit zustimmen.

 1. Verkürzung der Ausbildungszeit

Auf gemeinsamen Antrag des/der Auszubildenden und des Ausbildungsbetriebes kann die Ausbildungszeit verkürzt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der verkürzten Zeit erreicht wird.

 2. Verlängerung der Ausbildungszeit

Bei Nichtbestehen der Gesellenprüfung verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

Auf Antrag des Auszubildenden kann die Ausbildungszeit in Ausnahmefällen, z. B. auf Grund längerer Ausfallzeiten durch Krankheit, mangelhafter Leistungen in Theorie und Praxis, durch die zuständige Handwerkskammer verlängert werden, wenn die Verlängerung für die Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist.

Nimmt die/der Auszubildende Elternzeit in Anspruch, verlängert sich die Ausbildung um diese Zeit. Eine schriftliche Meldung an die zuständige Handwerkskammer ist unbedingt erforderlich.

Online-Dienst

Thüringer Online-Dienst

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Version

Technisch erstellt am 02.03.2022

Technisch geändert am 04.08.2022

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

Zuständigkeit

Ansprechpartner

Handwerkskammer Erfurt

Adresse

Postanschrift

Postfach 900 351

99106 Erfurt

Hausanschrift

Fischmarkt 13

99084 Erfurt

Aufzug vorhanden

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 361 6707-0

Fax: +49 361 6707-200

E-Mail: info@hwk-erfurt.de

Version

Technisch erstellt am 11.11.2009

Technisch geändert am 26.04.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Verlängerung bzw. Verkürzung der Ausbildungszeit (erhältlich bei der zuständigen Handwerkskammer)
  • Nachweise für gute Leistungen (Berufsschul- und Lehrgangszeugnisse)
  • Nachweise für Ausfallzeiten bzw. für mangelnde Leistungen (Berufsschulzeugnisse u.ä.)
  • Nachweis Elternzeit
  • Bescheinigung über nichtbestandene Prüfung

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen, regeln die Gebühren- und Entgeltverzeichnisse der jeweils zuständigen Handwerkskammer.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Handwerkskammer berät Auszubildende, Sorgeberechtigte sowie Ausbildungsbetriebe zum Thema Berufsausbildung.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Handwerkskammern am 12.03.2021

Version

Technisch erstellt am 09.11.2009

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Ausbildungszeitverlängerung, Ausbildungszeitverkürzung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024