Lehrlingsrolle Handwerk: Verkürzung bzw. Verlängerung der Ausbildungszeit
Beschreibung
Die Ausbildungsdauer ist für jeden Beruf gemäß Berufsbildungsgesetz durch die jeweilige Ausbildungsverordnung verbindlich festgelegt. Auf Antrag kann die Handwerkskammer einer Verkürzung bzw. Verlängerung der Ausbildungszeit zustimmen.
1. Verkürzung der Ausbildungszeit
Auf gemeinsamen Antrag des/der Auszubildenden und des Ausbildungsbetriebes kann die Ausbildungszeit verkürzt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der verkürzten Zeit erreicht wird.
2. Verlängerung der Ausbildungszeit
Bei Nichtbestehen der Gesellenprüfung verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
Auf Antrag des Auszubildenden kann die Ausbildungszeit in Ausnahmefällen, z. B. auf Grund längerer Ausfallzeiten durch Krankheit, mangelhafter Leistungen in Theorie und Praxis, durch die zuständige Handwerkskammer verlängert werden, wenn die Verlängerung für die Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist.
Nimmt die/der Auszubildende Elternzeit in Anspruch, verlängert sich die Ausbildung um diese Zeit. Eine schriftliche Meldung an die zuständige Handwerkskammer ist unbedingt erforderlich.
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer.
Ansprechpartner
Für Thüringen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Verlängerung bzw. Verkürzung der Ausbildungszeit (erhältlich bei der zuständigen Handwerkskammer)
- Nachweise für gute Leistungen (Berufsschul- und Lehrgangszeugnisse)
- Nachweise für Ausfallzeiten bzw. für mangelnde Leistungen (Berufsschulzeugnisse u.ä.)
- Nachweis Elternzeit
- Bescheinigung über nichtbestandene Prüfung
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen, regeln die Gebühren- und Entgeltverzeichnisse der jeweils zuständigen Handwerkskammer.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Handwerkskammer berät Auszubildende, Sorgeberechtigte sowie Ausbildungsbetriebe zum Thema Berufsausbildung.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Handwerkskammern am 12.03.2021