Lehrlingsrolle Handwerk: Eintragung von Berufsausbildungsverhältnissen
Wenn Sie als anerkannter Ausbildungsbetrieb Auszubildende aufnehmen, dann müssen diese Ausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Kammer eingetragen werden.
Beschreibung
Die Handwerkskammer führt zur Regelung, Überwachung, Förderung und zum Nachweis der Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen ein Verzeichnis über die in ihrem Zuständigkeitsbereich bestehenden Berufsausbildungsverhältnisse, auch Lehrlingsrolle genannt.
Jeder Handwerksbetrieb, der einen Lehrling einstellt, muss mit diesem einen Ausbildungsvertrag abschließen und bei der zuständigen Handwerkskammer einreichen. Die Handwerkskammer prüft, ob der Ausbildungsvertrag den gesetzlichen Vorschriften und der Ausbildungsverordnung entspricht und ob eine Ausbildungsberechtigung des Betriebes vorliegt. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, trägt die Kammer den Berufsausbildungsvertrag in die Lehrlingsrolle ein.
Die Handwerkskammer berät Auszubildende, Sorgeberechtigte sowie Ausbildungsbetriebe zu den Themen:
- Ausbildungsberufe im Handwerk
- notwendige Formalitäten zur Eintragung in die Lehrlingsrolle
- Bescheinigungen zu Ausbildungsverhältnissen
- Informationen zur Verlängerung bzw. Verkürzung der Berufsausbildungszeit
- Fördermöglichkeiten
- Fragen zur Ausbildungsberechtigung
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für den Ausbildungsbetrieb örtlich zuständige Handwerkskammer.
Ansprechpartner
Handwerkskammer für Ostthüringen (HWK Gera)
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Bielitzstraße
Anzahl: 0 Gebühren: k.A.
Haltestellen
- Haltestelle: Busbahnhof Gera
Linie:- Straßenbahn: Haupbahnhof / Theater
Öffnungszeiten
Montag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:15 Uhr Dienstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr - 12:00 Uh und 13:00 Uhr - 16:15 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:15 Uhr Freitag 07:30 Uhr - 12:45 Uhr Samstag + Sonntag geschlossen
Kontakt
Internet
Kosten
Die Eintragung ist für den Auszubildenden gebührenfrei.
Für den Ausbildungsbetrieb fallen Eintragungsgebühren entsprechend dem Gebühren- und Entgeltverzeichnis der zuständigen Handwerkskammer an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Eintragung des Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge (Lehrlingsrolle) ist eine Zulassungsvoraussetzung zur Gesellen-/ Abschlussprüfung.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Handwerkskammern am 12.03.2021
Stichwörter
Lehre, Lehrvertrag, Azubi