• Rosenthal am Rennsteig (Landkreis Saale-Orla-Kreis, Thüringen)
Lehrlingsrolle Eintragung des Berufsausbildungsvertrags und Änderungen seines wesentlichen Inhalts

Lehrlingsrolle Handwerk: Eintragung von Berufsausbildungsverhältnissen

Wenn Sie als anerkannter Ausbildungsbetrieb Auszubildende aufnehmen, dann müssen diese Ausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Kammer eingetragen werden.

Beschreibung

Die Handwerkskammer führt zur Regelung, Überwachung, Förderung und zum Nachweis der Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen ein Verzeichnis über die in ihrem Zuständigkeitsbereich bestehenden Berufsausbildungsverhältnisse, auch Lehrlingsrolle genannt.

Jeder Handwerksbetrieb, der einen Lehrling einstellt, muss mit diesem einen Ausbildungsvertrag abschließen und bei der zuständigen Handwerkskammer einreichen. Die Handwerkskammer prüft, ob der Ausbildungsvertrag den gesetzlichen Vorschriften und der Ausbildungsverordnung entspricht und ob eine Ausbildungsberechtigung des Betriebes vorliegt. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, trägt die Kammer den Berufsausbildungsvertrag in die Lehrlingsrolle ein.

Die Handwerkskammer berät Auszubildende, Sorgeberechtigte sowie Ausbildungsbetriebe zu den Themen:

  • Ausbildungsberufe im Handwerk
  • notwendige Formalitäten zur Eintragung in die Lehrlingsrolle
  • Bescheinigungen zu Ausbildungsverhältnissen
  • Informationen zur Verlängerung bzw. Verkürzung der Berufsausbildungszeit
  • Fördermöglichkeiten
  • Fragen zur Ausbildungsberechtigung

Online-Dienst

Thüringer Online-Dienst

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 02.03.2022

Technisch geändert am 04.08.2022

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die für den Ausbildungsbetrieb örtlich zuständige Handwerkskammer.

Ansprechpartner

Handwerkskammer für Ostthüringen (HWK Gera)

Adresse

Hausanschrift

Handwerkstraße 5

07545 Gera

Öffnungszeiten

Montag    07:30 Uhr - 12:00 Uhr   und   13:00 Uhr  - 16:15 Uhr Dienstag  07:30 Uhr - 12:00 Uhr   und   13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr - 12:00 Uh   und    13:00 Uhr  - 16:15 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr   und   13:00 Uhr  - 16:15 Uhr Freitag 07:30 Uhr - 12:45 Uhr Samstag + Sonntag geschlossen                 

Kontakt

Telefon Festnetz: 0365 8225-0

Fax: 0365 8225-199

E-Mail: info@hwk-gera.de

Version

Technisch erstellt am 30.11.2009

Technisch geändert am 24.05.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Die Eintragung ist für den Auszubildenden gebührenfrei.

Für den Ausbildungsbetrieb fallen Eintragungsgebühren entsprechend dem Gebühren- und Entgeltverzeichnis der zuständigen Handwerkskammer an.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Eintragung des Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge (Lehrlingsrolle) ist eine Zulassungsvoraussetzung zur Gesellen-/ Abschlussprüfung.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Handwerkskammern am 12.03.2021

Version

Technisch erstellt am 09.11.2009

Technisch geändert am 07.01.2025

Stichwörter

Lehrvertrag, Azubi, Lehre

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024