Lehrlingsrolle Eintragung des Berufsausbildungsvertrags und Änderungen seines wesentlichen Inhalts

    Lehrlingsrolle Handwerk: Eintragung von Berufsausbildungsverhältnissen

    Wenn Sie als anerkannter Ausbildungsbetrieb Auszubildende aufnehmen, dann müssen diese Ausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Kammer eingetragen werden.

    Beschreibung

    Die Handwerkskammer führt zur Regelung, Überwachung, Förderung und zum Nachweis der Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen ein Verzeichnis über die in ihrem Zuständigkeitsbereich bestehenden Berufsausbildungsverhältnisse, auch Lehrlingsrolle genannt.

    Jeder Handwerksbetrieb, der einen Lehrling einstellt, muss mit diesem einen Ausbildungsvertrag abschließen und bei der zuständigen Handwerkskammer einreichen. Die Handwerkskammer prüft, ob der Ausbildungsvertrag den gesetzlichen Vorschriften und der Ausbildungsverordnung entspricht und ob eine Ausbildungsberechtigung des Betriebes vorliegt. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, trägt die Kammer den Berufsausbildungsvertrag in die Lehrlingsrolle ein.

    Die Handwerkskammer berät Auszubildende, Sorgeberechtigte sowie Ausbildungsbetriebe zu den Themen:

    • Ausbildungsberufe im Handwerk
    • notwendige Formalitäten zur Eintragung in die Lehrlingsrolle
    • Bescheinigungen zu Ausbildungsverhältnissen
    • Informationen zur Verlängerung bzw. Verkürzung der Berufsausbildungszeit
    • Fördermöglichkeiten
    • Fragen zur Ausbildungsberechtigung

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212949161

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für den Ausbildungsbetrieb örtlich zuständige Handwerkskammer.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer für Ostthüringen (HWK Gera)

    Adresse

    Hausanschrift

    Handwerkstraße 5

    07545 Gera

    Parkplätze

    • Parkplatz: Bielitzstraße
      Anzahl: 0  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof Gera
      Linie:
      • Straßenbahn: Haupbahnhof / Theater

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:15 Uhr Dienstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr - 12:00 Uh und 13:00 Uhr - 16:15 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:15 Uhr Freitag 07:30 Uhr - 12:45 Uhr Samstag + Sonntag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0365 8225-0

    Fax: 0365 8225-199

    E-Mail: info@hwk-gera.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Kosten

    Die Eintragung ist für den Auszubildenden gebührenfrei.

    Für den Ausbildungsbetrieb fallen Eintragungsgebühren entsprechend dem Gebühren- und Entgeltverzeichnis der zuständigen Handwerkskammer an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Eintragung des Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge (Lehrlingsrolle) ist eine Zulassungsvoraussetzung zur Gesellen-/ Abschlussprüfung.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Handwerkskammern am 12.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Lehre, Lehrvertrag, Azubi

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de