Anzeige der Bestellung der Betriebsleitung bei der Handwerkskammer Entgegennahme

    Handwerksrolle: Erklärung handwerklicher Betriebsleiter

    Wenn der handwerkliche Betriebsleiter die Voraussetzungen erfüllt, dann wird dieser in die Handwerksrolle eingetragen.

    Beschreibung

    Als Inhaber eines Betriebes eines zulassungspflichtigen Handwerks wird gemäß § 7 Abs. 1 der Handwerksordnung eine natürliche oder juristische Person oder eine Personengesellschaft in die Handwerksrolle eingetragen, wenn der handwerkliche Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle mit dem zu betreibenden Handwerk oder einen mit diesem verwandten Handwerk erfüllt.

    Hierzu gehört, dass der handwerkliche Betriebsleiter fest beschäftigt ist, den Meistertitel für das auszuübende Handwerk trägt bzw. eine entsprechende Qualifikation nachweist und nach seiner vertraglichen Stellung im Unternehmen in der Lage ist, den Betrieb in handwerkstechnischer Hinsicht verantwortlich zu leiten. Das setzt die ständige Vertrautheit mit dem Betriebsgeschehen voraus, die nur durch ständige Verbindung mit dem Betrieb und durch unmittelbar zeitlichen und räumlichen Kontakt aufrecht erhalten werden kann. Das heißt, der Betriebsleiter muss die im Unternehmen tätigen Personen während der üblichen Arbeitszeit anleiten und den ihm obliegenden Überwachungsaufgaben und Leitungsbefugnissen tatsächlich nachkommen können. Er muss an sämtlichen Werktagen während der regelmäßigen Arbeitszeit den Fortgang und die Ausführung der Arbeiten überwachen und lenkend sowie berichtigend eingreifen, so oft dies notwendig ist. Dabei kann er sich nicht auf eine bloße Kontrolle des Arbeitsergebnisses beschränken. (BVerwG, GewArch. 1994, 172)

    Nach ständiger Rechtsprechung muss ein Betriebsleiter aufgrund seiner ihm vertraglich eingeräumter Rechtsstellung in vergleichbarer Weise wie der selbständige Meister in einem Einzelhandwerksbetrieb rechtlich und tatsächlich zu einer umfassenden fachlich technischen Betriebsleitung in der Lage sein, im handwerklichen Sinne die allein dominierende Position innehaben. (BVerwG, Urteil vom 16.04.1991-1 C 50/88, OVG Rheinland Pfalz, Urteil vom 05.01.1993)

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212949159

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Mitarbeiter der Handwerksrolle Ihrer zuständigen Handwerkskammer.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Südthüringen (HWK Südthüringen) - Handwerksrolle

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100244

    98491 Suhl

    Hausanschrift

    Rosa-Luxemburg-Straße 7-9

    98527 Suhl

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof Suhl
    • Haltestelle: Bahnhof Suhl

    Öffnungszeiten

    MO:7:00 bis 16:00 DI: 7:00 bis 16:00 MI: 7:00 bis 16:00 DO: 8:00 bis 18:00 FR:7:00 bis 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03681 370-170

    Fax: 03681 370-290

    E-Mail: sabine.wandel@hwk-suedthueringen.de

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Mit dem ausgefüllten "Antrag auf Eintragung / Änderung / Erweiterung in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke bzw. der zulassungsfreien Handwerke und der handwerksähnlichen Gewerbe" sind bei Beschäftigung eines Betriebsleiters folgende Unterlagen einzureichen:

    • ausgefülltes Formular "Erklärung handwerklicher Betriebsleiter"
    • Kopie des Arbeitsvertrages des Betriebsleiters
    • Nachweis über Qualifikation des Betriebsleiters (Kopie Meisterbrief, Technikerzeugnis, Ausnahmegenehmigung etc.)
    • Meldebestätigung der Einzugsstelle (Krankenkasse) über die Anmeldung des Betriebsleiters

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die vorherige Terminvereinbarung für ein Beratungsgespräch ist zweckmäßig.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Handwerkskammern am 13.11.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    zulassungspflichtiges Handwerk, handwerksrechtliche Voraussetzungen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de