Handwerksrolle: Registrierung der Kleinunternehmer
Bei der Ausübung bestimmter Tätigkeiten ist eine Eintragung in die Handwerksrolle nicht vorgesehen. Dazu erhalten Sie hier Informationen.
Beschreibung
Für eine Auswahl an Tätigkeiten, die als nicht wesentliche Tätigkeiten gelten, ist keine Eintragung in die Handwerksrolle beziehungsweise in die von der Handwerkskammer geführten Verzeichnisse vorgesehen.
Als nicht wesentlich gelten Tätigkeiten, die innerhalb von drei Monaten erlernbar sind oder eine längere Anlernzeit verlangen, jedoch für das Gesamtbild des betreffenden zulassungspflichtigen Handwerks nebensächlich sind. Weiterhin gelten Tätigkeiten, die nicht aus einem zulassungspflichtigen Handwerk entstanden sind, als nicht wesentlich.
Eine Eintragung ist jedoch erforderlich, wenn Sie die Gesellenprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk erfolgreich abgelegt haben, die betreffende Tätigkeit Bestandteil der Erstausbildung in diesem zulassungspflichtigen Handwerk war und diese Tätigkeit den überwiegenden Teil Ihrer gewerblichen Tätigkeit ausmacht.
Diese Regelung gilt nur für Gewerbetreibende, die erstmalig nach dem 31.12.2003 eine gewerbliche Tätigkeit anmelden.
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An die Mitarbeiter der Handwerksrolle Ihrer zuständigen Handwerkskammer.
Handwerkskammer Erfurt: www.hwk-erfurt.de
Handwerkskammer für Ostthüringen: www.hwk-gera.de
Handwerkskammer Südthüringen: www.hwk-suedthueringen.de
Ansprechpartner
Handwerkskammer Südthüringen (HWK Südthüringen) - Handwerksrolle
Adresse
Postfachadresse
Postfach 100244
98491 Suhl
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Busbahnhof Suhl
- Haltestelle: Bahnhof Suhl
Öffnungszeiten
MO:7:00 bis 16:00 DI: 7:00 bis 16:00 MI: 7:00 bis 16:00 DO: 8:00 bis 18:00 FR:7:00 bis 12:00
Kontakt
Formulare
Registrierung der Kleinunternehmer - (Handwerkskammer Südthüringen)
Merkblatt Anlage A und B zur Handwerksordnung
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Kleinstgewerbe, Teiltätigkeit, Kleinstbetrieb