Handwerksrolle: Registrierung der Kleinunternehmer
Bei der Ausübung bestimmter Tätigkeiten ist eine Eintragung in die Handwerksrolle nicht vorgesehen. Dazu erhalten Sie hier Informationen.
Beschreibung
Für eine Auswahl an Tätigkeiten, die als nicht wesentliche Tätigkeiten gelten, ist keine Eintragung in die Handwerksrolle beziehungsweise in die von der Handwerkskammer geführten Verzeichnisse vorgesehen.
Als nicht wesentlich gelten Tätigkeiten, die innerhalb von drei Monaten erlernbar sind oder eine längere Anlernzeit verlangen, jedoch für das Gesamtbild des betreffenden zulassungspflichtigen Handwerks nebensächlich sind. Weiterhin gelten Tätigkeiten, die nicht aus einem zulassungspflichtigen Handwerk entstanden sind, als nicht wesentlich.
Eine Eintragung ist jedoch erforderlich, wenn Sie die Gesellenprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk erfolgreich abgelegt haben, die betreffende Tätigkeit Bestandteil der Erstausbildung in diesem zulassungspflichtigen Handwerk war und diese Tätigkeit den überwiegenden Teil Ihrer gewerblichen Tätigkeit ausmacht.
Diese Regelung gilt nur für Gewerbetreibende, die erstmalig nach dem 31.12.2003 eine gewerbliche Tätigkeit anmelden.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst - Handwerksrolle: Registrierung der Kleinunternehmer
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An die Mitarbeiter der Handwerksrolle Ihrer zuständigen Handwerkskammer.
Handwerkskammer Erfurt: www.hwk-erfurt.de
Handwerkskammer für Ostthüringen: www.hwk-gera.de
Handwerkskammer Südthüringen: www.hwk-suedthueringen.de
Ansprechpartner
Für Thüringen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen