Handwerksrolle Eintragung von Personen mit einer Ausnahmebewilligung nach § 9 Abs. 1 HwO

    Handwerksrolle: Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Handwerksordnung

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Staatsangehörige/r eines Mitgliedstaates der EU, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz eine Ausnahmebewilligun zur Eintragung in die Handwerksrolle erhalten.

    Beschreibung

    Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, die im Inland zur Ausübung eines Handwerks der Anlage A zur Handwerksordnung eine gewerbliche Niederlassung unterhalten oder als Betriebsleiter/in tätig sein wollen, wird nach Maßgabe der folgenden Vorschriften auf Antrag eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle nach § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 3 HandwO für ein Handwerk der Anlage A zur HandwO erteilt. Eine Ausnahmebewilligung erhält, wer in dem betreffenden Gewerbe die notwendige Berufserfahrung besitzt. Dies gilt nicht für die Berufe Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechniker und Zahntechniker.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212949157

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Mitarbeiter der Handwerksrolle Ihrer zuständigen Handwerkskammer.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer für Ostthüringen (HWK Gera) - Handwerksrolle

    Adresse

    Hausanschrift

    Handwerkstraße 5

    07545 Gera

    Parkplätze

    • Parkplatz: Bielitzstraße
      Anzahl: 0  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof Gera
      Linie:
      • Straßenbahn: Haupbahnhof / Theater

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:15 Uhr Dienstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr - 12:00 Uh und 13:00 Uhr - 16:15 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:15 Uhr Freitag 07:30 Uhr - 12:45 Uhr Samstag + Sonntag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0365 8225-129

    Fax: 0365 8225-199

    E-Mail: treibl@hwk-gera.de

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HandwO - (Handwerkskammer Ostthüringen)
    Merkblatt für einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 9 Abs. 1 Handwerksordnung (HandwO) zur Eintragung in die Handwerksrolle

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Nachweis der beruflichen Qualifikation muss durch einen Ausbildungs- oder Befähigungsnachweis erbracht werden, der bescheinigt, dass der Antragsteller fachlich auf die Ausübung des betreffenden Berufes vorbereitet wurde.

    Diese Bescheinigung ist ebenfalls im Original und in beglaubigter deutscher Übersetzung einzureichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 9 Handwerksordnung (HwO) - Ausnahmebewilligung für ausländische Bürger
     

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Niederlassung in BRD

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de