Handwerksrolle: Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Handwerksordnung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Staatsangehörige/r eines Mitgliedstaates der EU, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz eine Ausnahmebewilligun zur Eintragung in die Handwerksrolle erhalten.
Beschreibung
Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, die im Inland zur Ausübung eines Handwerks der Anlage A zur Handwerksordnung eine gewerbliche Niederlassung unterhalten oder als Betriebsleiter/in tätig sein wollen, wird nach Maßgabe der folgenden Vorschriften auf Antrag eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle nach § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 3 HandwO für ein Handwerk der Anlage A zur HandwO erteilt. Eine Ausnahmebewilligung erhält, wer in dem betreffenden Gewerbe die notwendige Berufserfahrung besitzt. Dies gilt nicht für die Berufe Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechniker und Zahntechniker.
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Zuständigkeit
An die Mitarbeiter der Handwerksrolle Ihrer zuständigen Handwerkskammer.
Ansprechpartner
Handwerkskammer Südthüringen (HWK Südthüringen) - Handwerksrolle
Adresse
Postanschrift
Postfach 100244
98491 Suhl
Hausanschrift
Bahnhof Suhl
Busbahnhof Suhl
Öffnungszeiten
MO:7:00 bis 16:00  DI: 7:00 bis 16:00  MI: 7:00 bis 16:00  DO: 8:00 bis 18:00 FR:7:00 bis 12:00
Kontakt
Formulare
Merkblatt Anlage A und B zur Handwerksordnung
Merkblatt für einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 9 Abs. 1 Handwerksordnung (HandwO) zur Eintragung in die Handwerksrolle
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HandwO - (Handwerkskammer Südthüringen)
erforderliche Unterlagen
Der Nachweis der beruflichen Qualifikation muss durch einen Ausbildungs- oder Befähigungsnachweis erbracht werden, der bescheinigt, dass der Antragsteller fachlich auf die Ausübung des betreffenden Berufes vorbereitet wurde.
Diese Bescheinigung ist ebenfalls im Original und in beglaubigter deutscher Übersetzung einzureichen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 9 Handwerksordnung (HwO) - Ausnahmebewilligung für ausländische Bürger
Gültigkeitsgebiet
Thüringen