Handwerksrolle Eintragung von Personen mit einer Ausnahmebewilligung nach § 9 Abs. 1 HwO

    Handwerksrolle: Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Handwerksordnung

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Staatsangehörige/r eines Mitgliedstaates der EU, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz eine Ausnahmebewilligun zur Eintragung in die Handwerksrolle erhalten.

    Beschreibung

    Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, die im Inland zur Ausübung eines Handwerks der Anlage A zur Handwerksordnung eine gewerbliche Niederlassung unterhalten oder als Betriebsleiter/in tätig sein wollen, wird nach Maßgabe der folgenden Vorschriften auf Antrag eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle nach § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 3 HandwO für ein Handwerk der Anlage A zur HandwO erteilt. Eine Ausnahmebewilligung erhält, wer in dem betreffenden Gewerbe die notwendige Berufserfahrung besitzt. Dies gilt nicht für die Berufe Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechniker und Zahntechniker.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212949157

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Mitarbeiter der Handwerksrolle Ihrer zuständigen Handwerkskammer.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Südthüringen (HWK Südthüringen) - Handwerksrolle

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100244

    98491 Suhl

    Hausanschrift

    Rosa-Luxemburg-Straße 7-9

    98527 Suhl

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Suhl
    • Haltestelle: Busbahnhof Suhl

    Öffnungszeiten

    MO:7:00 bis 16:00 DI: 7:00 bis 16:00 MI: 7:00 bis 16:00 DO: 8:00 bis 18:00 FR:7:00 bis 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03681 370-170

    Fax: 03681 370-290

    E-Mail: sabine.wandel@hwk-suedthueringen.de

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HandwO - (Handwerkskammer Südthüringen)
    Merkblatt für einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 9 Abs. 1 Handwerksordnung (HandwO) zur Eintragung in die Handwerksrolle

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Der Nachweis der beruflichen Qualifikation muss durch einen Ausbildungs- oder Befähigungsnachweis erbracht werden, der bescheinigt, dass der Antragsteller fachlich auf die Ausübung des betreffenden Berufes vorbereitet wurde.

    Diese Bescheinigung ist ebenfalls im Original und in beglaubigter deutscher Übersetzung einzureichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 9 Handwerksordnung (HwO) - Ausnahmebewilligung für ausländische Bürger
     

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Niederlassung in BRD

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English