Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk oder in einem handwerksähnlichen Gewerbe Zulassung

    Handwerksmeisterprüfung: Zulassung

    Wenn Sie eine Meisterprüfung im Handwerk ablegen möchten, dann müssen Sie einen Zulassungsantrag beim Meisterprüfungsausschuss stellen.

    Beschreibung

    Um eine Meisterprüfung im Handwerk ablegen zu können, müssen Sie einen Zulassungsantrag beim Meisterprüfungsausschuss stellen.

    Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat.
    Ebenfalls ist zur Meisterprüfung zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen kann.

    Zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung können Lehrgänge belegt werden. Diese sind aber nicht Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung. Sie vermitteln jedoch wichtige Kenntnisse in Hinsicht auf die Bereiche Unternehmensförderung, Betriebswirtschaft, Arbeitspädagogik und sind eine ebenso hilfreiche Voraussetzung auf die Prüfung wie auf eine mögliche zukünftige Selbständigkeit.
    Die Meisterprüfung umfasst vier rechtlich eigenständige Teile, die unabhängig voneinander absolviert werden müssen:

    • Teil I: Fachpraxis 
    • Teil II: Fachtheorie 
    • Teil III: Wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen 
    • Teil IV: Berufs- und Arbeitspädagogik

    Mit der bestandenen Meisterprüfung sind folgende Berechtigungen verbunden:

    • Führung des Titels "Meister des Handwerks" 
    • selbstständige Führung eines Handwerksbetriebes nach Eintragung in die Handwerksrolle 
    • Ausbilden von Lehrlingen.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Erfurt

    Adresse

    Hausanschrift

    Fischmarkt 13

    99084 Erfurt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhäuser: - Domplatz - Anger 1 - Hauptbahnhof (Tiefgarage) - Forum am Anger
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Straßenbahn
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 6
      • Straßenbahn: Linie 3

    Aufzug vorhanden

    Postfachadresse

    Postfach 900 351

    99106 Erfurt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 361 6707-0

    Fax: +49 361 6707-200

    E-Mail: info@hwk-erfurt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gesellenprüfungszeugnis
    • evtl. weitere Qualifikationsnachweise nach vorheriger Abstimmung

    Rechtsgrundlage(n)

    Meisterprüfungsverordnungen im praktischen und fachtheoretischen Teil des jeweiligen Handwerks

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es besteht die Möglichkeit, die Lehrgangs - und Prüfungsgebühren über das "Meister-BAföG" zu finanzie-ren. Informationen dazu erhalten Sie unter www.meister-bafoeg.info bzw. bei Ihrer Handwerkskammer oder beim Landesverwaltungsamt.
    Entsprechend Thüringer Hochschulgesetz § 60 (1) berechtigt das erfolgreiche Ablegen der Meisterprüfung zur Aufnahme eines Hochschulstudiums.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer Erfurt am 27.09.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Meisterprüfung, Zulassungsantrag, Abschlussprüfung, Ausbildung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de