• Heilbad Heiligenstadt (Landkreis Eichsfeld, Thüringen)
Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk oder in einem handwerksähnlichen Gewerbe Zulassung

Handwerksmeisterprüfung: Zulassung

Wenn Sie eine Meisterprüfung im Handwerk ablegen möchten, dann müssen Sie einen Zulassungsantrag beim Meisterprüfungsausschuss stellen.

Beschreibung

Um eine Meisterprüfung im Handwerk ablegen zu können, müssen Sie einen Zulassungsantrag beim Meisterprüfungsausschuss stellen.

Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat.
Ebenfalls ist zur Meisterprüfung zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen kann.

Zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung können Lehrgänge belegt werden. Diese sind aber nicht Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung. Sie vermitteln jedoch wichtige Kenntnisse in Hinsicht auf die Bereiche Unternehmensförderung, Betriebswirtschaft, Arbeitspädagogik und sind eine ebenso hilfreiche Voraussetzung auf die Prüfung wie auf eine mögliche zukünftige Selbständigkeit.
Die Meisterprüfung umfasst vier rechtlich eigenständige Teile, die unabhängig voneinander absolviert werden müssen:

  • Teil I: Fachpraxis 
  • Teil II: Fachtheorie 
  • Teil III: Wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen 
  • Teil IV: Berufs- und Arbeitspädagogik

Mit der bestandenen Meisterprüfung sind folgende Berechtigungen verbunden:

  • Führung des Titels "Meister des Handwerks" 
  • selbstständige Führung eines Handwerksbetriebes nach Eintragung in die Handwerksrolle 
  • Ausbilden von Lehrlingen.

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 02.03.2022

Technisch geändert am 04.08.2022

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Handwerkskammer.

Ansprechpartner

Handwerkskammer Erfurt

Adresse

Postanschrift

Postfach 900 351

99106 Erfurt

Hausanschrift

Fischmarkt 13

99084 Erfurt

Aufzug vorhanden

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 361 6707-0

Fax: +49 361 6707-200

E-Mail: info@hwk-erfurt.de

Version

Technisch erstellt am 11.11.2009

Technisch geändert am 26.04.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

  • Gesellenprüfungszeugnis
  • evtl. weitere Qualifikationsnachweise nach vorheriger Abstimmung

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Es besteht die Möglichkeit, die Lehrgangs – und Prüfungsgebühren über das „Meister-BAföG“ zu finanzie-ren. Informationen dazu erhalten Sie unter www.meister-bafoeg.info bzw. bei Ihrer Handwerkskammer oder beim Landesverwaltungsamt.
Entsprechend Thüringer Hochschulgesetz § 60 (1) berechtigt das erfolgreiche Ablegen der Meisterprüfung zur Aufnahme eines Hochschulstudiums.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer Erfurt am 27.09.2019

Version

Technisch erstellt am 09.11.2009

Technisch geändert am 02.01.2025

Stichwörter

Abschlussprüfung, Zulassungsantrag, Meisterprüfung, Ausbildung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024