Handelsregister Eintragung

    Handelsregister - eintragen

    Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie Ihr Unternehmen in das Handelsregister eintragen lassen.

    Beschreibung

    Erfordert Ihr gewerbliches Unternehmen einen Geschäftsbetrieb, der nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichtet ist - Hinweise sind zum Beispiel eine weiträumigere, vor allem internationale Tätigkeit, größere Lagerhaltung, das Umsatzvolumen beziehungsweise die Beschäftigtenzahl -, so ist die Eintragung in das Handelsregister verpflichtend.

    Bestimmte Änderungen Ihres Unternehmens müssen Sie in der gleichen Weise im Handelsregister eintragen lassen.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212949153

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    für die Anmeldung: ein Notariat Ihrer Wahl

    für die Eintragung: Registergericht (beim Amtsgericht) am Ort der Hauptniederlassung Ihres einzelkaufmännischen Unternehmens oder am Sitz Ihrer Gesellschaft

    Zuständigkeit

    für die Anmeldung: ein Notariat Ihrer Wahl

    für die Eintragung: Registergericht (beim Amtsgericht) am Ort der Hauptniederlassung Ihres einzelkaufmännischen Unternehmens oder am Sitz Ihrer Gesellschaft

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Jena - Registergericht

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathenaustraße 13

    07745 Jena

    Postfachadresse

    Postfach 10 08 29

    07708 Jena

    Kontakt

    Fax: 03641 307-880

    Telefon Festnetz: 03641 307-888

    E-Mail: agjen.poststelle@justiz.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • öffentlich beglaubigte Anmeldung zum Handelsregister
    • Je nach Rechtsform Ihres Unternehmens und Art der einzutragenden Tatsachen sind weitere Unterlagen vorzulegen (teilweise auch vom Notar zu beglaubigen)

    Welche Unterlagen Sie im Einzelfall vorlegen müssen, erfahren Sie bei der Notarin / dem Notar und der IHK.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.

    • Der Notar oder die Notarin berät Sie beim Formulieren der Anmeldung.
    • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt.
    • Die Erklärung wird mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und an das elektronische Gerichtspostfach des Registergerichts gesendet.
    • Die Eintragung verfügt das Registergericht in der gerichtsinternen Datenbank und macht die Eintragung außerdem über das Gemeinsame Registerportal der Länder im Internet bekannt.

    Bearbeitungsdauer

    Über die Eintragung hat das Registergericht unverzüglich nach Eingang der Anmeldung zu entscheiden. Wenn sämtliche Unterlagen vorliegen und keine Beanstandungen des Gerichts notwendig sind, erfolgen Eintragungen in der Regel innerhalb von wenigen Werktagen.

    Kosten

    Für Eintragungen in das Handelsregister werden Festgebühren nach der Handelsregistergebührenverordnung erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 20.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Handelsregistereintrag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de