Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen in zulassungsfreien Handwerksberufen (Gesellenprüfung) Feststellung

    Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse in Thüringen für das Handwerk (Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung)

    Wenn Sie mit einem ausländsichen Bildungsabschluss in Thüringen arbeitne möchten, dann müssen Sie sich diesen vorher als gleichwertig anerkennen lassen.

    Beschreibung

    Im Ausland erworbene Berufsqualifikationen können seit 1. April 2012 über das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" anerkannt bzw. gleichgestellt werden. Im Rahmen eines Feststellungsverfahrens können Ausländer die Gleichwertigkeit ihres ausländischen Berufsabschlusses mit einer deutschen Qualifikation feststellen lassen, wodurch diese zur Ausübung bestimmter Berufe berechtigt sind. Für Berufe im Handwerk sind die örtlichen Handwerkskammern zuständige Stellen für die Durchführung von Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212949146

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Handwerkskammer Erfurt www.hwk-erfurt.de
    Handwerkskammer für Ostthüringen www.hwk-gera.de
    Handwerkskammer Südthüringen www.hwk-suedthueringen.de

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer für Ostthüringen (HWK Gera)

    Adresse

    Hausanschrift

    Handwerkstraße 5

    07545 Gera

    Parkplätze

    • Parkplatz: Bielitzstraße
      Anzahl: 0  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof Gera
      Linie:
      • Straßenbahn: Haupbahnhof / Theater

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:15 Uhr Dienstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr - 12:00 Uh und 13:00 Uhr - 16:15 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:15 Uhr Freitag 07:30 Uhr - 12:45 Uhr Samstag + Sonntag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0365 8225-0

    Fax: 0365 8225-199

    E-Mail: info@hwk-gera.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
    • Identitätsnachweis (Reisepass / Personalausweis)
    • Im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise (beglaubigte Kopien des Zeugnisses im Original und Übersetzung)
    • Nachweis über einschlägige Berufserfahrungen oder sonstige Befähigungsnachweise
    • tabellarischer Lebenslauf
    • Erklärung, dass Sie in keinem anderen Bundesland einen Antrag auf Anerkennung gestellt haben

    Formulare

    Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

    Kosten

    zwischen 100,00 € und 600,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nicht jede Anerkennungsstelle ist für alle Qualifikationen zuständig. Alle Bundesländer haben eigene zuständige Stellen für die Anerkennungsverfahren.
    Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Übersetzungen müssen von einem öffentlich bestellten oder vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellt worden sein.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer Erfurt am 06.12.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Zertifikat, Gleichwertigkeitsprüfung, Qualifikation, Bildung, BQFG, Anerkennungsgesetz, Handwerksberufe, Befähigungsnachweis, Berufsanerkennung, Handwerk

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de