Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse in Thüringen für das Handwerk (Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung)
Wenn Sie mit einem ausländsichen Bildungsabschluss in Thüringen arbeitne möchten, dann müssen Sie sich diesen vorher als gleichwertig anerkennen lassen.
Beschreibung
Im Ausland erworbene Berufsqualifikationen können seit 1. April 2012 über das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" anerkannt bzw. gleichgestellt werden. Im Rahmen eines Feststellungsverfahrens können Ausländer die Gleichwertigkeit ihres ausländischen Berufsabschlusses mit einer deutschen Qualifikation feststellen lassen, wodurch diese zur Ausübung bestimmter Berufe berechtigt sind. Für Berufe im Handwerk sind die örtlichen Handwerkskammern zuständige Stellen für die Durchführung von Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Handwerkskammer Erfurt www.hwk-erfurt.de
Handwerkskammer für Ostthüringen www.hwk-gera.de
Handwerkskammer Südthüringen www.hwk-suedthueringen.de
Ansprechpartner
Handwerkskammer Erfurt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkhäuser: - Domplatz - Anger 1 - Hauptbahnhof (Tiefgarage) - Forum am Anger
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Straßenbahn
Linien:- Straßenbahn: Linie 6
- Straßenbahn: Linie 3
Aufzug vorhanden
Postfachadresse
Postfach 900 351
99106 Erfurt
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung (Handwerkskammer Erfurt)
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
- Identitätsnachweis (Reisepass / Personalausweis)
- Im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise (beglaubigte Kopien des Zeugnisses im Original und Übersetzung)
- Nachweis über einschlägige Berufserfahrungen oder sonstige Befähigungsnachweise
- tabellarischer Lebenslauf
- Erklärung, dass Sie in keinem anderen Bundesland einen Antrag auf Anerkennung gestellt haben
Formulare
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Kosten
zwischen 100,00 € und 600,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht jede Anerkennungsstelle ist für alle Qualifikationen zuständig. Alle Bundesländer haben eigene zuständige Stellen für die Anerkennungsverfahren.
Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Übersetzungen müssen von einem öffentlich bestellten oder vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellt worden sein.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer Erfurt am 06.12.2019
Stichwörter
Zertifikat, Gleichwertigkeitsprüfung, Qualifikation, Bildung, BQFG, Anerkennungsgesetz, Handwerksberufe, Befähigungsnachweis, Berufsanerkennung, Handwerk