Ursprungszeugnisse und andere dem Wirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen der IHK Ausstellung

    Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen

    Die Industrie- und Handelskammern stellen für die Exportwirtschaft Ursprungszeugnisse und andere Handelsbescheinigungen aus.

    Beschreibung

    In einigen Ländern verlangen Zollbehörden, Banken oder Unternehmen des Importlandes bei der Wareneinfuhr die Vorlage sogenannter Ursprungszeugnisse sowie ggfs. die Vorlage weiterer, von der IHK bescheinigter Handelsdokumente. Diese sind von landesspezifischen Besonderheiten und EG-Vorschriften abhängig. Ein Ursprungszeugnis gibt Auskunft über den Ursprungsort einer Ware.

    Als Exporteur können Sie die Ausstellung bei Ihrer örtlich zuständigen IHK beantragen. Diese stellt Ihnen auf Antrag Ursprungszeugnisse aus, bestätigt Handelsdokumente (z.B. Handelsrechnungen) und erstellt andere dem Außenwirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen. Die IHK ist außerdem für die Ausstellung des Carnet ATA (Zollpassierscheinheft) verantwortlich.

    Online-Dienst

    Online Dienst der IHK Elektronisches Ursprungszeugnis

    ID: L100038_212528489

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 11.10.2021 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 04.08.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK), in deren Bezirk sich Ihr Unternehmen befindet.

    Ansprechpartner

    Stadt Königsee

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    07426 Königsee

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wilhelm-Pieck-Straße 2

    07426 Königsee

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 20.04.2022 (von: Webservice, Stadt Königsee)

    Technisch geändert am 23.11.2024 (von: Webservice, Stadt Königsee)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gaswerkstraße 23

    07546 Gera

    Hauptgeschäftsstelle

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: ausreichend vorhanden
    Anzahl: 0
    Gebühren: nein

    Grüner Weg

    Straßenbahn: Linie 3

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 3062

    07490 Gera

    Öffnungszeiten

    Montag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 365 8553-0

    E-Mail: info@gera.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 20.02.2013 (von: migration)

    Technisch geändert am 29.07.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Die Beantragung kann persönlich, postalisch oder elektronisch erfolgen. Erforderlich sind:

    • das zu bescheinigende Dokument,
    • Personalausweis oder Reisepass,
    • Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister,
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
,
    • eventuell ein Nachweis des öffentlich-rechtlichen Status.

    Nachweise über den Ursprung der Ware. Ursprungsnachweise können z.B. sein:

    • Eigenerklärung über die Herstellung der Ware im eigenen Betrieb
    • Ursprungszeugnisse einer anderen IHK
    • Ursprungszeugnisse Form A (aus Entwicklungsländern)
    • Präferenzielle Warenverkehrsbescheinigungen EUR
    • Präferenzielle Ursprungserklärungen gemäß Formatvorgaben aus EUFreihandelsabkommen
    • Lieferantenerklärungen gemäß VO (EU) 2015/2447

    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind.

    Formulare

    • Formularsatz „Ursprungszeugnis – Antrag auf Ausstellung / Original / Durchschrift“ oder Online-Formular
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Anträge/Formulare für Ausfuhr, Einfuhr, Zoll, Carnet, Einheitspapiere, Europäische Gemeinschaft, Fachbücher/ Software, Lieferantenerklärung, Ursprungszeugnisse, Warenverkehrsbescheinigung, Ausfuhrerstattung, Spedition und sonstige Formulare können bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer angefordert werden bzw. sind auf den entsprechenden Internetseiten als download erhältlich.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für das Ausstellen einer Bescheinigung sind:

    • Der Unternehmenssitz oder Wohnsitz des Antragstellers befindet sich im IHK-Bezirk und das Dokument dient dem Außenwirtschaftsverkehr (örtliche und sachliche Zuständigkeit).
    • Die formellen Voraussetzungen sind erfüllt (Angabe des Empfängers, eventuell Vordruckzwang).
    • Der Verwendungszweck ist erkennbar bzw. wird glaubhaft gemacht (gemäß Einfuhrvorschriften des Staates, Anforderung des Geschäftspartners).
    • Die Unterschriften der Antragsberechtigten des Unternehmens sind bei der IHK hinterlegt (Unterschriftsliste).
    • Sie können den Ursprung der Ware nachweisen.
    • Für jede Bescheinigung ist eine zusätzliche Ausfertigung der Dokumente einzureichen, die bei der IHK verbleibt.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Statut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen der jeweiligen IHK
    • Richtlinien zum Statut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen der jeweiligen IHK

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage abhängig vom Landesrecht

    Verfahrensablauf

    Für die Beantragung eines Ursprungszeugnisses oder einer Bescheinigung für ein Handelsdokument können Sie ein Online-Verfahren oder ein schriftliches Verfahren nutzen.

    Online-Verfahren:

    • Senden Sie eine EMail an die für Sie zuständige IHK mit der Bitte, Sie für die Online-Anwendung freizuschalten.
    • Füllen Sie den Antrag elektronisch aus und senden Sie diesen mittels der Online-Anwendung an die IHK.
    • Die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
    • Die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen.
    • Nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis bzw. das Handelsdokument mittels elektronischer Signatur.
    • Die IHK stellt Ihnen anschließend das bescheinigte Dokument in der Online-Anwendung zur Verfügung.
    • Sie können das Dokument bei Bedarf ausdrucken.

    Schriftliches Verfahren:

    • Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn
    • Reichen Sie den Antrag entweder per Post oder vor Ort beim ServiceCenter Ihrer IHK ein.
    • Die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
    • Die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen.
    • Nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis bzw. das Handelsdokument.

    Anschließend wird Ihnen das bescheinigte Dokument per Post zurückgesendet.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    • Wenige Minuten im Onlineverfahren.
    • Normalerweise wenige Tage im schriftlichen Verfahren.

    Kosten

    Für die Bescheinigung von Außenwirtschaftsdokumenten wird eine Gebühr nach dem aktuell geltenden Gebührentarif erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft am 11.10.2021

    Version

    Technisch erstellt am 09.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)