Liste der Nachweisberechtigten für bautechnische Nachweise Eintragung

    Eintragung in die gemeinsamen Listen für Nachweisberechtigte bautechnischer Nachweise der AKT und IKT nach § 65 ThürBO vom 13. März 2014

    Wenn Sie als Nachweisberechtigter für bautechnische Nachweise tätig sein möchten, dann müssen Sie sich in die jeweilige Liste der Nachweisberechtigten eintragen lassen. Hier erfahren Sie mehr dazu.

    Beschreibung

    Brandschutz - Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste Nachweisberechtigte
    Die Architektenkammer trägt, auf der Grundlage des § 65 Abs. 2 ThürBO vom 13. März 2014, Personen in die Liste der Nachweisberechtigten für vorbeugenden Brandschutz ein, wenn der Antragsteller die Bauvorlageberechtigung für das Bauvorhaben besitzt oder eine mindestens zweijährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder deren Prüfung erfüllt und die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen hat oder als Prüfingenieur für Brandschutz nach ThürPPVO eingetragen ist.

    Standsicherheit - Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste Nachweisberechtigte
    Die Ingenieurkammer trägt, auf der Grundlage des § 65 Abs. 2 ThürBO vom 13. März 2014, Personen in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit ein, wenn sie einen Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen besitzen und eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung nachweisen.

    Merkblatt zur Eintragung in die Listen der Nachweisberechtigten für Brandschutz und Standsicherheit
    Das Merkblatt zur Eintragung in die Listen der Nachweisberechtigten informiert über die entsprechenden Eintragungsvoraussetzungen sowie das Antragsverfahren.

    Online-Dienste

    Antrag Standsicherheit Mitglieder IKTH

    ID: L100038_212648482

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    Version

    Technisch erstellt am 23.11.2021 (von: Hartung, Franziska)

    Technisch geändert am 04.08.2022 (von: Hartung, Franziska)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Antrag Standsicherheit Nichtmitglieder IKTH

    ID: L100038_212648484

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    Sprache

    Deutsch

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    Verfahren zur Eintragung von Nachweisberechtigten für vorbeugenden Brandschutz

    ID: L100038_213002819

    Beschreibung

    keine Beschreibung vorhanden

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    Technisch erstellt am 23.03.2022 (von: FJD VHK, Webservice)

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Architektenkammer Thüringen

    Ingenieurkammer Thüringen

    Zuständigkeit

    Bei Antragstellung für die Listeneintragung Brandschutz wenden Sie sich an die Architektenkammer Thüringen.
    Bei Antragstellung für die Listeneintragung Standsicherheit wenden Sie sich an die Ingenieurkammer Thüringen.

    Ansprechpartner

    Architektenkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 39

    99084 Erfurt

    1. Etage

    Parkplatz: Parkhaus Hauptbahnhof
    Anzahl: 0
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkhaus/Parkplatz Forum 1, Lachsgasse
    Anzahl: 0
    Gebühren: ja

    Anger

    Straßenbahn: alle Linien


    Hauptbahnhof Erfurt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 900 414

    99107 Erfurt

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 210500

    Fax: 0361 2105050

    E-Mail: info@architekten-thueringen.de

    Bankverbindung

    Architektenkammer Thüringen

    Empfänger: Architektenkammer Thüringen

    IBAN: DE80 8207 0024 0001 3090 61

    Bankinstitut: Deutsche Bank Erfurt

    Formulare

    Brandschutznachweis - Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste der Nachweisberechtigten für vorbeugenden Brandschutz nach § 65 Abs. 2 ThürBO
    Merkblatt zur Eintragung in die Listen der Nachweisberechtigten für bautechnische Nachweise nach Thüringer Bauordnung
    Standsicherheitsnachweis - Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit gemäß § 65 ThürBO
    Eidesstattliche Erklärung Nachweisberechtigte für Standsicherheit
    Standsicherheitsnachweis - Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit gemäß § 65 ThürBO

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2009 (von: Konstanze Schulze)

    Technisch geändert am 09.10.2024 (von: Endler, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Ingenieurkammer Thüringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Freytag-Str. 1

    99096 Erfurt

    Parkplatz: Parkhaus Am Stadion
    Gebühren: ja

    Thüringer Landtag/IHK

    Straßenbahn: 1

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00-12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr* Di 08:00-12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr* Mi 08:00-12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr* Do 08:00-12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr* Fr 08:00-12:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr* *ausschließlich mit Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 228730

    Fax: 0361 2287350

    E-Mail: info@ikth.de

    Bankverbindung

    Ingenieurkammer Thüringen

    Empfänger: Ingenieurkammer Thüringen

    IBAN: DE19 8207 0024 0116 7550 00

    BIC: DEUTDEDBERF

    Bankinstitut: Deutsche Bank PGK AG Erfurt

    Formulare

    Brandschutznachweis - Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste der Nachweisberechtigten für vorbeugenden Brandschutz nach § 65 Abs. 2 ThürBO
    Merkblatt zur Eintragung in die Listen der Nachweisberechtigten für bautechnische Nachweise nach Thüringer Bauordnung
    Standsicherheitsnachweis - Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit gemäß § 65 ThürBO
    Eidesstattliche Erklärung Nachweisberechtigte für Standsicherheit
    Standsicherheitsnachweis - Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit gemäß § 65 ThürBO

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2009 (von: Brigitte Posniak)

    Technisch geändert am 24.01.2024 (von: Endler, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Studienabschluss
    • Bescheinigung zur Bauvorlageberechtigung (bei Listeneintragung Brandschutz)
    • Bestätigung über eine mindestens 2-jährige bzw. 3-jährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der beantragten Liste
    • Zertifikat "Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz" (bei Listeneintragung Brandschutz)
    • drei der Listeneintragung entsprechende bautechnische Nachweise, die nicht älter als fünf Jahre vor Antragstellung sind
    • Nachweis der Einzahlung der Eintragungsgebühr

    Formulare

    finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen Stelle oder im Zentralen Thüringer Formularservice.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Eintragungsgebühren
    • Jährliche Gebühr für die Veröffentlichung der Listeneintragung als Nachweisberechtigte für Brandschutz siehe auf der Website nachweisberechtigte-thueringen.de

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Anträge werden von einer gemeinsamen Eintragungskommission der AKT und IKT geprüft. Sie allein entscheidet, ob eine Eintragung erfolgt. Es werden nur vollständig und ordnungsgemäß eingereichte Anträge behandelt.

    Bemerkungen

    Entsprechende Listeneintragungen für Brandschutz und Standsicherheit anderer Länder gelten auch in Thüringen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Architektenkammer Thüringen am 28.01.2021

    Version

    Technisch erstellt am 09.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)