Liste der Nachweisberechtigten für bautechnische Nachweise Eintragung

    Eintragung in die gemeinsamen Listen für Nachweisberechtigte bautechnischer Nachweise der AKT und IKT nach § 65 ThürBO vom 13. März 2014

    Wenn Sie als Nachweisberechtigter für bautechnische Nachweise tätig sein möchten, dann müssen Sie sich in die jeweilige Liste der Nachweisberechtigten eintragen lassen. Hier erfahren Sie mehr dazu.

    Beschreibung

    Brandschutz - Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste Nachweisberechtigte
    Die Architektenkammer trägt, auf der Grundlage des § 65 Abs. 2 ThürBO vom 13. März 2014, Personen in die Liste der Nachweisberechtigten für vorbeugenden Brandschutz ein, wenn der Antragsteller die Bauvorlageberechtigung für das Bauvorhaben besitzt oder eine mindestens zweijährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder deren Prüfung erfüllt und die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen hat oder als Prüfingenieur für Brandschutz nach ThürPPVO eingetragen ist.

    Standsicherheit - Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste Nachweisberechtigte
    Die Ingenieurkammer trägt, auf der Grundlage des § 65 Abs. 2 ThürBO vom 13. März 2014, Personen in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit ein, wenn sie einen Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen besitzen und eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung nachweisen.

    Merkblatt zur Eintragung in die Listen der Nachweisberechtigten für Brandschutz und Standsicherheit
    Das Merkblatt zur Eintragung in die Listen der Nachweisberechtigten informiert über die entsprechenden Eintragungsvoraussetzungen sowie das Antragsverfahren.

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    Antrag Eintragung Liste Nachweisberechtigte(r) für Standsicherheit (keine Mitgliedschaft IKTh vorhanden)

    ID: L100038_212648484

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    Antrag Eintragung Liste Nachweisberechtigte(r) für Standsicherheit (Mitgliedschaft IKTh vorhanden)

    ID: L100038_212648482

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    Verfahren zur Eintragung von Nachweisberechtigten für vorbeugenden Brandschutz

    ID: L100038_213002819

    Beschreibung

    keine Beschreibung vorhanden

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    zuständige Stelle

    Architektenkammer Thüringen

    Ingenieurkammer Thüringen

    Zuständigkeit

    Bei Antragstellung für die Listeneintragung Brandschutz wenden Sie sich an die Architektenkammer Thüringen.
    Bei Antragstellung für die Listeneintragung Standsicherheit wenden Sie sich an die Ingenieurkammer Thüringen.

    Ansprechpartner

    Architektenkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 900 414

    99107 Erfurt

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 39

    99084 Erfurt

    1. Etage

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus Hauptbahnhof
      Anzahl: 0  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkhaus/Parkplatz Forum 1, Lachsgasse
      Anzahl: 0  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Anger
      Linie:
      • Straßenbahn: alle Linien
    • Haltestelle: Hauptbahnhof Erfurt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 210500

    Fax: 0361 2105050

    E-Mail: info@architekten-thueringen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Architektenkammer Thüringen

    Empfänger: Architektenkammer Thüringen

    IBAN: DE80 8207 0024 0001 3090 61

    Bankinstitut: Deutsche Bank Erfurt

    Formulare

    Merkblatt zur Eintragung in die Listen der Nachweisberechtigten für bautechnische Nachweise nach Thüringer Bauordnung
    Standsicherheitsnachweis - Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit gemäß § 65 ThürBO
    Brandschutznachweis - Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste der Nachweisberechtigten für vorbeugenden Brandschutz nach § 65 Abs. 2 ThürBO
    Standsicherheitsnachweis - Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit gemäß § 65 ThürBO

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ingenieurkammer Thüringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Freytag-Str. 1

    99096 Erfurt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus Am Stadion
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Thüringer Landtag/IHK
      Linie:
      • Straßenbahn: 1

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 228730

    Fax: 0361 2287350

    E-Mail: info@ikth.de

    Internet

    Bankverbindung

    Ingenieurkammer Thüringen

    Empfänger: Ingenieurkammer Thüringen

    IBAN: DE19 8207 0024 0116 7550 00

    BIC: DEUTDEDBERF

    Bankinstitut: Deutsche Bank PGK AG Erfurt

    Formulare

    Standsicherheitsnachweis - Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit gemäß § 65 ThürBO
    Brandschutznachweis - Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste der Nachweisberechtigten für vorbeugenden Brandschutz nach § 65 Abs. 2 ThürBO
    Standsicherheitsnachweis - Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit gemäß § 65 ThürBO
    Merkblatt zur Eintragung in die Listen der Nachweisberechtigten für bautechnische Nachweise nach Thüringer Bauordnung

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Studienabschluss
    • Bescheinigung zur Bauvorlageberechtigung (bei Listeneintragung Brandschutz)
    • Bestätigung über eine mindestens 2-jährige bzw. 3-jährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der beantragten Liste
    • Zertifikat "Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz" (bei Listeneintragung Brandschutz)
    • drei der Listeneintragung entsprechende bautechnische Nachweise, die nicht älter als fünf Jahre vor Antragstellung sind
    • Nachweis der Einzahlung der Eintragungsgebühr

    Formulare

    finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen Stelle oder im Zentralen Thüringer Formularservice.

    Kosten

    • Eintragungsgebühren
    • Jährliche Gebühr für die Veröffentlichung der Listeneintragung als Nachweisberechtigte für Brandschutz siehe auf der Website nachweisberechtigte-thueringen.de

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Anträge werden von einer gemeinsamen Eintragungskommission der AKT und IKT geprüft. Sie allein entscheidet, ob eine Eintragung erfolgt. Es werden nur vollständig und ordnungsgemäß eingereichte Anträge behandelt.

    Bemerkungen

    Entsprechende Listeneintragungen für Brandschutz und Standsicherheit anderer Länder gelten auch in Thüringen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Architektenkammer Thüringen am 28.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    bauen, Baurecht, Bauordnung, Sachverständige, Bautechnische Nachweise

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de