Eintragung in die gemeinsamen Listen für Nachweisberechtigte bautechnischer Nachweise der AKT und IKT nach § 65 ThürBO vom 13. März 2014
Wenn Sie als Nachweisberechtigter für bautechnische Nachweise tätig sein möchten, dann müssen Sie sich in die jeweilige Liste der Nachweisberechtigten eintragen lassen. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Beschreibung
Brandschutz - Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste Nachweisberechtigte
Die Architektenkammer trägt, auf der Grundlage des § 65 Abs. 2 ThürBO vom 13. März 2014, Personen in die Liste der Nachweisberechtigten für vorbeugenden Brandschutz ein, wenn der Antragsteller die Bauvorlageberechtigung für das Bauvorhaben besitzt oder eine mindestens zweijährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder deren Prüfung erfüllt und die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen hat oder als Prüfingenieur für Brandschutz nach ThürPPVO eingetragen ist.
Standsicherheit - Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste Nachweisberechtigte
Die Ingenieurkammer trägt, auf der Grundlage des § 65 Abs. 2 ThürBO vom 13. März 2014, Personen in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit ein, wenn sie einen Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen besitzen und eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung nachweisen.
Merkblatt zur Eintragung in die Listen der Nachweisberechtigten für Brandschutz und Standsicherheit
Das Merkblatt zur Eintragung in die Listen der Nachweisberechtigten informiert über die entsprechenden Eintragungsvoraussetzungen sowie das Antragsverfahren.
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Verfahren zur Eintragung von Nachweisberechtigten für vorbeugenden Brandschutz
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zuständige Stelle
Architektenkammer Thüringen
Ingenieurkammer Thüringen
Zuständigkeit
Bei Antragstellung für die Listeneintragung Brandschutz wenden Sie sich an die Architektenkammer Thüringen.
Bei Antragstellung für die Listeneintragung Standsicherheit wenden Sie sich an die Ingenieurkammer Thüringen.
Ansprechpartner
Architektenkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkhaus Hauptbahnhof
Anzahl: 0
Gebühren: ja
Parkplatz: Parkhaus/Parkplatz Forum 1, Lachsgasse
Anzahl: 0
Gebühren: ja
Anger
Straßenbahn: alle Linien
Hauptbahnhof Erfurt
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 900 414
99107 Erfurt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 14:00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Architektenkammer Thüringen
Empfänger: Architektenkammer Thüringen
IBAN: DE80 8207 0024 0001 3090 61
Bankinstitut: Deutsche Bank Erfurt
Formulare
Brandschutznachweis - Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste der Nachweisberechtigten für vorbeugenden Brandschutz nach § 65 Abs. 2 ThürBO
Merkblatt zur Eintragung in die Listen der Nachweisberechtigten für bautechnische Nachweise nach Thüringer Bauordnung
Standsicherheitsnachweis - Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit gemäß § 65 ThürBO
Eidesstattliche Erklärung Nachweisberechtigte für Standsicherheit
Standsicherheitsnachweis - Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit gemäß § 65 ThürBO
Ingenieurkammer Thüringen
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkhaus Am Stadion
Gebühren: ja
Thüringer Landtag/IHK
Straßenbahn: 1
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr* Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr* Mi. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr* Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr* Fr. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr* *ausschließlich mit Terminvereinbarung
Kontakt
Bankverbindung
Ingenieurkammer Thüringen
Empfänger: Ingenieurkammer Thüringen
IBAN: DE19 8207 0024 0116 7550 00
BIC: DEUTDEDBERF
Bankinstitut: Deutsche Bank PGK AG Erfurt
Formulare
Brandschutznachweis - Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste der Nachweisberechtigten für vorbeugenden Brandschutz nach § 65 Abs. 2 ThürBO
Merkblatt zur Eintragung in die Listen der Nachweisberechtigten für bautechnische Nachweise nach Thüringer Bauordnung
Standsicherheitsnachweis - Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit gemäß § 65 ThürBO
Eidesstattliche Erklärung Nachweisberechtigte für Standsicherheit
Standsicherheitsnachweis - Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit gemäß § 65 ThürBO
erforderliche Unterlagen
- Studienabschluss
- Bescheinigung zur Bauvorlageberechtigung (bei Listeneintragung Brandschutz)
- Bestätigung über eine mindestens 2-jährige bzw. 3-jährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der beantragten Liste
- Zertifikat "Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz" (bei Listeneintragung Brandschutz)
- drei der Listeneintragung entsprechende bautechnische Nachweise, die nicht älter als fünf Jahre vor Antragstellung sind
- Nachweis der Einzahlung der Eintragungsgebühr
Formulare
finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen Stelle oder im Zentralen Thüringer Formularservice.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Eintragungsgebühren
- Jährliche Gebühr für die Veröffentlichung der Listeneintragung als Nachweisberechtigte für Brandschutz siehe auf der Website nachweisberechtigte-thueringen.de
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anträge werden von einer gemeinsamen Eintragungskommission der AKT und IKT geprüft. Sie allein entscheidet, ob eine Eintragung erfolgt. Es werden nur vollständig und ordnungsgemäß eingereichte Anträge behandelt.
Bemerkungen
Entsprechende Listeneintragungen für Brandschutz und Standsicherheit anderer Länder gelten auch in Thüringen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Architektenkammer Thüringen am 28.01.2021
Stichwörter
Baurecht, Bautechnische Nachweise, bauen, Bauordnung, Sachverständige