Architektenkammer Eintragung einer Partnergesellschaft beantragen
Hier erhalten Sie Informationen zur Eintragung als Partnergesellschaft in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Architektenkammer Thüringen.
Beschreibung
Will sich eine Partnerschaftsgesellschaft in Thüringen dauerhaft niederlassen und in der Firma oder im Namen der Gesellschaft die Berufsbezeichnungen "Architekt", "Innenarchitekt", "Landschaftsarchitekt" oder "Stadtplaner" sowie den Zusatz "frei" oder "freischaffend" führen, muss sie in das Gesellschaftsverzeichnis der Architektenkammer Thüringen eingetragen sein. Die Eintragung muss schriftlich beantragt werden.
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Verfahren zur Eintragung von Berufsgesellschaften in das Gesellschaftsverzeichnis
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Architektenkammer Thüringen.
Ansprechpartner
Architektenkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Adresse
Postfachadresse
Postfach 900 414
99107 Erfurt
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkhaus Hauptbahnhof
Anzahl: 0 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkhaus/Parkplatz Forum 1, Lachsgasse
Anzahl: 0 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Anger
Linie:- Straßenbahn: alle Linien
- Haltestelle: Hauptbahnhof Erfurt
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 14:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Tobias Kettwig
Fax: 0361 21050-30
Internet
Bankverbindung
Architektenkammer Thüringen
Empfänger: Architektenkammer Thüringen
IBAN: DE80 8207 0024 0001 3090 61
Bankinstitut: Deutsche Bank Erfurt
Formulare
Antrag auf Löschung der Eintragung in die Listen und Verzeichnisse / auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 ThürAIKG mit dem Zusatz 'im Ruhestand' oder 'i.R.'
Versicherungsbescheinigung für eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB)
Antrag auf Eintragung / Änderung der Eintragung einer Berufsgesellschaft in das Gesellschaftsverzeichnis gemäß §§ 9, 10 ThürAIKG
Versicherungsbestätigung gemäß § 33 ThürAIKG
erforderliche Unterlagen
In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:
- Kopie des Gesellschaftsvertrages / der Satzung und ggf. Änderungen in beglaubigter Form
- Kopie der Liste der Gesellschafter / Aufsichtsratsmitglieder
- Kopie der Liste der Geschäftsführer / des Vorstandes
- Kopie der Anmeldung zum Handelsregister /Partnerschaftsregister
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 33 ThürAIKG
- Nachweis der Einzahlung der Eintragungsgebühr
Formulare
- Antrag auf Eintragung einer Berufsgesellschaft in das Gesellschaftsverzeichnis
Außerdem stellt Ihnen das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) das notwendige Antragsdokument auf einem virtuellen Schreibtisch bereit.
Sie können ihren formlosen Antrag auch in Schriftform an die zuständige Behörde richten.
Voraussetzungen
- Sitz oder eine Niederlassung in Thüringen
- mindestens ein Partner ist Mitglied der Architektenkammer Thüringen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Vor Erhebung einer verwaltungsgerichtlichen Klage gegen eine Entscheidung des Eintragungsausschusses bedarf es bei der Architektenkammer keiner Nachprüfung in einem Vorverfahren (Widerspruchsverfahren).
Verfahrensablauf
Ihren Antrag können Sie schriftlich bei der Architektenkammer einreichen.
Über Ihren Antrag entscheidet der Eintragungsausschuss der Architektenkammer.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag auf Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis entscheidet die Architektenkammer innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Die Frist kann in Einzelfällen einmal um bis zu einem Monat verlängert werden, wenn dies wegen der Besonderheiten der Angelegenheit gerechtfertigt ist.
Kosten
Für das Verfahren vor dem Eintragungsausschuss sind mit Antragstellung folgende Gebühren zu bezahlen:
- Eintragung einer Partnerschaftsgesellschaft: EUR 400,00
Hinweise (Besonderheiten)
Durch die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis wird die Gesellschaft nicht Mitglied der Kammer. Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Architektenkammer Thüringen am 09.08.2022
Stichwörter
Gesellschaft, freischaffend, Stadtplaner, frei, Gesellschafts-, Architektenliste, Gesellschaftsverzeichnis, Stadtplanerliste, Gartenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Liste, Verzeichnis, Innenarchitekt, Architekt